Schweine: Beschäftigungsmaterial nur noch organisch
Seit 1. August sind nur noch organische Beschäftigungsmaterialien für Schweine zulässig.
Gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) muss seit 1. August Schweinen leicht zugängliches Beschäftigungsmaterial aus organischem Material zur Verfügung gestellt werden. Plastikbälle genügen nicht mehr. Das Material muss faserreich sein und sich im Laufe der Zeit verändern. Als Beschäftigungsmaterial kann insbesondere Stroh, Heu, Sägemehl oder eine Mischung dieser Materialien dienen. Damit soll das natürliche Erkundungsverhalten der Schweine unterstützt werden.
Auch andere Materialien für Schweine möglich
Auch andere organische Materialien wie zum Beispiel Baumwollseile, Beißhölzer oder Strohpresslinge sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dabei ist die Darreichungsform zu berücksichtigen. Der Tierschutzdienst Niedersachsen (LAVES) bietet seiner Internetseite eine tierschutzrechtliche und -fachliche Einschätzung verschiedener Beschäftigungsmaterialien an.
ISN mahnt zur Vorsicht
Vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) mahnt die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) beim Einsatz von organischen Materialien zur Vorsicht hinsichtlich der Herkunft des Materials. Die ISN empfiehlt, kein Material zu verwenden, dessen Herkunft unbekannt ist oder aus einem ASP-Risikogebiet oder aus Osteuropa stammt.
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