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Schärfere Regelungen beim Stallbau

Bundesumweltministerin Hendricks sieht jetzt bei Stallgenehmigungen genauer hin.

„Keine Salamitaktik mehr bei der Genehmigung von Großställen“. Was Bundesumweltministerin Barbara Hendricks damit meint: In Zukunft soll es Betrieben nicht mehr möglich sein, anstatt eines großen Stalles ungeprüft mehrere kleinere zu bauen. Umgesetzt wird die neue Regelung im Rahmen des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Der Bundesrat hat bereits dem Entwurf zur Modernisierung des Gesetzes zugestimmt.

Hendricks: „Wir stellen mit dem neuen Gesetz klar, dass viele kleine Anlagen, die in Wirklichkeit eine große Anlage sind, auch entsprechend behandelt werden. Sie dürfen dann nicht mehr ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen werden.“ Das sei ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und Mitsprache für die Bürgerinnen und Bürger, wenn es um neue Großställe geht. Weitere Schritte müssten folgen, so die Ministerin.

Landwirte und Chemiefabriken

Die Umweltverträglichkeitsprüfung sei ein wichtiges Instrument des Umweltschutzes und der Umweltvorsorge, heißt es aus dem Bundesumweltministerium (BMUB). Industrieanlagen wie Kraftwerke, Chemiefabriken oder große Tierhaltungsanlagen dürften nur genehmigt werden, wenn deren Umweltauswirkungen zuvor ermittelt würden.

Die Öffentlichkeit will das Ministerium künftig verstärkt über Internetportale informieren. Interessierte Bürger und Umweltverbände hätten dann unkomplizierten Zugang zu den UVP-Unterlagen, so das Ministerium.

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