Recht & Steuer

Rotstift bei EU-Direktbeihilfen

Jetzt ist es amtlich. Alle Direktbeihilfen für das Antragsjahr 2013, die über 2.000 Euro hinausgehen, werden um etwa 4 Prozent gekürzt. Zugrunde liegt die Verordnung der Europäischen Kommission, die vorige Woche veröffentlicht wurde.

Es besteht aber noch die Chance, dass der Prozentsatz, der genau genommen 4,001079 Prozent beträgt, durch verschiedene Faktoren niedriger ausfällt. Eine Rolle könnte dabei die Superabgabe aus Milchquotenüberschreitungen spielen. Diese Abgabe müssen Milchproduzenten berappen, die mehr liefern, als sie Quoten haben. Von der Kürzung sind alle Landwirte in der Europäischen Union betroffen, mit Ausnahme der Betriebe in Rumänien, Bulgarien und Kroatien, denn in diesen Länder ist der Eingliederungsvorgang in die EU noch nicht abgeschlossen.

Geldsorgen
Bereits Anfang des Jahres drang vereinzelt durch, dass die EU nicht genug in petto hätte, allen Direktzahlungsansprüchen gerecht zu werden. Die EU-Kommission soll mit einer Lücke von etwa 1,5 Milliarden Euro zu kämpfen haben. Darin enthalten sind ungefähr 425 Millionen Euro für einen neuen Krisenfonds, der in der Haushaltsperiode 2014 bis 2020 zum Tragen kommen wird.

Die Probleme der Union bekommen die Landwirte zu spüren, obwohl es noch schlimmer hätte kommen können. Ursprünglich war ein Freibetrag von 5.000 Euro geplant, was eine Kürzung der Beihilfen um 5 Prozent nach sich gezogen hätte. Die Bundesregierung warf der EU eine Bevorzugung der Staaten mit vielen Kleinbetrieben vor und konnte dies abwenden.

Die Kürzungen sahen Experten aufgrund der finanziellen Entwicklung und der Schrumpfung der Margen der EU-Mitgliedsstaaten schon vor einigen Jahren voraus. Den Grund sehen Finanzfachleute in der EU-Erweiterung 2004, welche die Margen weiter schrumpfen ließ. Es wird auch befürchtet, dass weitere Kürzungen auf die Landwirte zukommen.

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