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Rentenanspruch: Bundesverfassungsgericht kippt Hofabgabeklausel teilweise

Das Bundesverfassungsgericht schuf die Möglichkeit, beim Rentenanspruch ohne Hofabgabe nach Härtefällen zu entscheiden. Verbände sehen das Urteil unterschiedlich.

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat einen Teil der sogenannten Hofabgabeklausel als verfassungswidrig beurteilt. Bisher war der Rentenanspruch von der Abgabe des Betriebes abhängig. Die Karlsruher Richter sehen darin einen Eingriff in die im Paragraph 14 des Grundgesetzes verankerte Eigentumsfreiheit. Auch die Rente des Ehepartners oder der Ehepartnerin darf nicht mehr zwingend von der Abgabeentscheidung des Betriebsinhabers abhängig gemacht werden. Das gilt, wenn “in einer unzumutbarer Weise Einkünfte entzogen werden, die zur Ergänzung einer als Teilsicherung ausgestalteten Rente notwendig sind”, heißt es im Urteil. Also wird dem Gesetzgeber noch spielraum zugestanden, denn dem Urteil zufolge muss nur in Härtefällen Rentenanspruch gewährt werden. Das BVG entschied, nachdem ein Ehepaar Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Das Sozialgericht Nordrhein-Westfalen hatte zuvor gegen den Rentenanspruch entschieden.

Forderung von Rentenanspruch in jedem Fall

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) begrüßt zwar den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, fordert aber gleichzeitig die komplette Streichung der Hofabgabeklausel. „Das ist ein großartiger Erfolg für eine über zehnjährige Arbeit der Kolleginnen und Kollegen um den Sprecher des Arbeitskreises Heinrich Eickmeyer”, kommentierte AbL-Vorsitzende Martin Schulz. Ihr engagierter und konsequenter Einsatz für die Rechte von Bäuerinnen und Bauern hat sich gelohnt. Ihnen gilt unser Dank“, kommentiert der AbL-Vorsitzende Martin Schulz. Die Bundesregierung solle aber den Karlsruher Beschluss zum Anlass nehmen, die Hofabgabeklausel gänzlich zu streichen.

„Das Bundesverfassungsgericht gesteht dem Gesetzgeber theoretisch noch die Möglichkeit zu, durch Gesetzesänderungen und komplizierte Härtefallregelungen an einer gewissen Verpflichtung zur Hofabgabe festzuhalten”, so Schulz weiter.

Bauernverband hält an Hofabgabeklausel fest

Der Bauernverband begrüßt die Entscheidung ebenfalls, was die Möglichkeit der Härtefallregelung betrifft. An der Klausel selbst hält er fest. Die Hofabgabeverpflichtung ist nach wie vor ein notwendiges strukturpolitisches Instrument”, so Walter Heidl, Präsident des Bayerischen Bauernverbandes. Sie erhalte und verbessere die Flächengrundlage für die wirtschaftenden Betriebe. Heidl weiter: “Die Verpflichtung fördert den rechtzeitigen Generationswechsel und wirkt der Zersplitterung von Bewirtschaftungsflächen sowie einer Überalterung entgegen.”

Die Alterssicherung der Landwirte ist die berufsständische Altersvorsorge der landwirtschaftlichen Alterskasse. Sie ist Teil der gesetzlichen Rentenversicherung. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG). Dieses sieht die Abgabe des landwirtschaftlichen Betriebes als eine der Voraussetzungen eines Rentenanspruchs vor.

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