Reform des Lieferkettengesetzes: Landwirte sollen besser geschützt werden
Die Bundesregierung beriet über die Reform des Lieferkettengesetzes zugunsten der landwirtschaftlichen Erzeuger.
- Reform des Lieferkettengesetzes
- Fraktionen beraten über Gesetzesnovelle
- Ergebnisse einer BMEL-Evaluierung
Landwirte sollen gegenüber Handelsunternehmen und Verarbeitern gestärkt werden. Das im Juni 2021 in Kraft getretene „Gesetz zur Stärkung der Organisationen und Lieferketten im Agrarbereich“ (AgrarOLkG) soll nun reformiert werden. Der Bundestag hat in einer ersten Lesung über den Gesetzentwurf der Ampelfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beraten und den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Lieferkettengesetz: Bundesregierung will unlautere Handelspraktiken ausschließen
Künftig sollen Lieferanten entlang der Wertschöpfungskette gegen unlautere Handelspraktiken geschützt werden. Dazu zählen kurzfristige Stornierung verderblicher Agrarprodukte oder Lebensmittel, Zahlungsfristen oder auch Beteiligungen der Lieferanten an Kosten für die Lagerung der Ware. Der Vorschlag sieht vor, dass Lieferanten, die bislang nur befristet vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst waren, dauerhaft in den Schutzbereich einbezogen werden.
Darüber hinaus werden die Vorschriften zur Einbeziehung des Bundeskartellamtes in die Entscheidungen der Durchsetzungsbehörde aufgehoben und durch eine Befugnis zum gegenseitigen Informationsaustausch beider Behörden ersetzt. Das Marktorganisationsgesetz wird an die Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) angepasst.
Schutz von Landwirten in der Lieferkette: BMEL erkannte Notwendigkeit
Die Notwendigkeit der Stärkung von Erzeugern ergab sich aus einer umfassenden Evaluierung durch das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) vergangenes Jahr. Durch die Erhebung wurde deutlich, dass unlautere Praktiken angewendet werden, die über die mit dem AgrarOLkG verbotenen Praktiken hinausgehen.