PflanzenbauUmwelt

Raps gentechnisch verunreinigt: Maßnahmen stehen fest

In Schleswig-Holstein hat ein Saatgutunternehmen irrtümlich nicht zugelassenes Saatgut ausgebracht. Jetzt hat das Agrarministerium Maßnahmen angeordnet.

Im August 2018 wurde in Schleswig-Holstein auf sechs Parzellen von jeweils 20 Quadratmetern unabsichtlich gentechnisch verunreinigter Raps ausgesät. Der Raps mit der Bezeichnung GT-73 ist nicht zugelassen. Jetzt hat das schleswig-holsteinische Agrarministerium weitere Nachsorgemaßnahmen festgelegt.

Gesäter Raps mehrere Jahre keimfähig

Das Problem ist, dass das Rapssaatgut mehrere Jahre nach der Aussaat im Boden keimfähig ist. Mit den Nachsorgemaßnahmen soll verhindert werden, dass sich die Verunreinigung weiterverbreitet. Das Saatgutunternehmen, das die Aussaat veranlasste, muss die Flächen jetzt regelmäßig kontrollieren und einen eventuellen Aufwuchs beseitigen. Die Kontroll- und Beseitigungsmaßnahmen werden im gesamten Zeitraum bis Herbst 2024 durch eine Anbaupause für Raps und andere Kreuzblütler ergänzt. Zudem gelten Vorgaben zur Bodenbearbeitung sowie das Verbot, auf den betroffenen Flächen Herbizide einzusetzen, gegen die GT-73 Resistenzen entwickelt.

Sortenversuche auf Kleinparzellen

Bei dem verunreinigten Saatgut handelt es sich um konventionelles Winterrapssaatgut. Dieses wurde von dem Saatgutunternehmen in mehreren Bundesländern im Rahmen von Sortenversuchen ausgesät. GT-73 bewirkt eine Toleranz unter anderem gegen Glyphosat und ist in der gesamten EU nicht zugelassen. Die jungen Pflanzen wurden im März vollständig vernichtet.

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