Pflanzenbau

Prozessionen von Schädlingen

2012 war sein Jahr, er nahm sich, was er glaubte, dass ihm zusteht, kam in Scharen und den Kommunen fehlte das Geld, gegen ihn anzukämpfen. 2013 droht er wieder, über Deutschlands Fluren herzufallen: Der Prozessionsspinner ist ein Schmetterling, dessen Raupen, bevor sie zu diesem werden, als Fressmaschinen unterwegs und für Menschen mit ihren feinen Härchen sogar giftig sind. In unseren Breitengraden treibt vor allem der sogenannte Eichenprozessionsspinner sein Unwesen. Er greift, wie der Name bereits verrät, Eichen an. Der Schädling bevorzugt warme, trockene Gebiete, wie zum Beispiel Baden-Württemberg und beschäftigt seit einigen Jahren Behörden und Fachverbände.

Was tun?
Eine Bekämpfung aus Gründen des Gesundheitsschutzes soll vor allem dort in Erwägung gezogen werden, wo Menschen mit Raupennestern und wandernde Raupen unmittelbar in Berührung kommen könnten, also in der Nähe von Wohngebieten. Ein direkter oder indirekter Kontakt kann immerhin neben Hautreizungen, vor allem an dünnen Hautpartien wie im Gesicht, auch Reizungen der Augen und Atemwege, bis hin zu Asthma-Anfällen führen. Als Vorsichtsmaßnahme wird das Meiden von befallenen Eichen empfohlen. Wenn man mit einer Raupe in Berührung gekommen ist, sollte man sofort einen Arzt aufsuchen, Gegenmedikamente gegen das Gift gibt es bereits.

Befallene Baumbestände werden durch für den Menschen ungiftige Präparate geschützt, das unter anderem mit Hubschraubern aus der Luft großflächig aufgetragen wird. Ein solches Spritzmittel ist zum Beispiel das „Bazillus thuringiensis Dipel ES”, das aufgrund seiner biologischen Zusammensetzung auch umweltverträglich ist und Pflanzen und andere Tiere nicht gefährdet. Das Mittel wird zum Beispiel am Rhein gegen Schnaken, das sind schädliche Zweiflügler, erfolgreich eingesetzt. Wenn nach der Aufbringung im späten Frühjahr noch Nester an Bäumen entdeckt werden, müssen diese manuell beseitigt werden. In einigen Bundesländern, wie zum Beispiel Brandenburg, untersteht der Eichenprozessionsspinner einer Meldepflicht. Zu beachten ist, dass für die Bekämpfung auf Privatgrundstücken der Eigentümer verantwortlich ist.

Weitere Infos:
Artikel zum Thema Gesundheitsgefährdung
Artikel der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner