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Pläne der Bundesregierung: So soll die Tierhaltung trotz Haushaltskürzungen zukunftsfest werden

Die GAK-Förderung für den tiergerechten Umbau von Schweineställen wird bis 2027 ausgesetzt. Stattdessen will die Bundesregierung die Wertschöpfungsketten stärken, damit sich für Landwirte mit Tierhaltung Investitionen trotzdem lohnen.
  • Der PLANAK beschließt GAK-Rahmenplan
  • Förderung für Stallumbauten im Rahmen der GAK wird ausgesetzt
  • Stärkung der Wertschöpfungskette soll dennoch Investitionen in der Tierhaltung möglich machen
  • Maßnahmen im Überblick

Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) für die Jahre 2024 bis 2027 beschlossen. Zentrales Thema ist der zukunftsfeste Umbau der Tierhaltung

Tierhaltung: GAK-Förderung wird bis 2027 ausgesetzt

Die Förderung für tiergerechte Umbauten von Schweineställen im Rahmen der GAK wird zwar befristet bis 2027 ausgesetzt, ab 2024 gibt es aber gleiche Förderbedingungen für Schweineställe in allen Ländern. Weiter in der GAK möglich bleiben die Förderung von Maßnahmen zum Klima- und Umweltschutz in Ställen sowie die befristete Modernisierungsförderung im Bereich Sauenhaltung. „Trotz der Sparvorgaben für den Haushalt 2024 haben wir bei den parlamentarischen Beratungen noch einiges für die ländlichen Räume herausholen können. Die GAK-Kürzungen wurden um 66,8 Millionen Euro deutlich abgemildert“, so Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Das sei ein echter Erfolg, der den Menschen in den ländlichen Räumen zugutekommt. Tierhalter sollen laut Bundeslandwirtschaftsministerium indirekt über die Förderung von Wertschöpfungsketten profitieren

 Der PLANAK hat folgende weitere Maßnahmen beschlossen: 
  • Tierhaltung: Um künftig die Förderung regionaler Wertschöpfungsketten zu stärken, wird im Förderbereich „Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ der GAK ein Zuschlag für Betriebe aufgenommen, die ihre Produkte in regionalen Wertschöpfungsketten erfassen, verarbeiten und vermarkten. Dadurch erhöht sich der Zuschuss zu den Kosten einer Investition. 
  • Wolfsschutz: Die Förderhöhen wurden bei den laufenden Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an gestiegene Kosten angepasst.
  • Pflanzenbau: Im Förderbereich „Markt- und standortangepasste sowie umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und Landschaftspflege“ erfolgt die Ausweitung des Erschwernisausgleichs Pflanzenschutz auf Flächen außerhalb von Natura 2000-Gebieten.
  • Ländlicher Raum: Über die Fördermaßnahme „Regionalbudget“ des Förderbereichs „Integrierte ländliche Entwicklung“ können Kleinprojekte gefördert werden, die insbesondere einen Beitrag zur Orts- und Innenentwicklung sowie zum sozialen und kulturellen Leben leisten.

Foto: Countrypixel/Adobe Stock

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