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Pflanzenschutzmittel: Plant das Umweltbundesamt die Einschränkung der Flächennutzung?

Der Industrieverband Agrar kritisiert das Vorhaben des Umweltbundesamtes: Landwirte sollen bei der Nutzung von Pflanzenschutzmittel nicht die ganze eigene Fläche bewirtschaften dürfen.

Das Umweltbundesamt (UBA) plant offensichtlich, dass Landwirte 10 Prozent ihrer Fläche nicht bewirtschaften dürfen, wenn sie bestimmte Pflanzenschutzmittel verwenden. Die Richtlinien hatte Bundesumweltministerin Svenja Schulze bereits im Herbst als “Glyphosat-Ausstiegsplan” präsentiert. Laut Industrieverband Agrar sollen diese “10 Prozent”-Anwendungsbestimmungen ab 2020 gelten.

Sind die Auflagen für Pflanzenschutzmittel rechtswidrig?

Allerdings enthält nur eines der 18 Mittel, die von den Auflagen des Umweltbundesamtes betroffen sind, den Herbizid-Wirkstoff Glyphosat. Die „10 Prozent“-Auflage wird vom UBA quer über alle Produktgruppen vergeben. Der IVA spricht von einer “Teil-Enteignung der Landwirte”.

Das für die Zulassungen zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Genehmigungen bis Ende 2019 vergeben, laut IVA allerdings die Auflagen zurückgewiesen. Nach Informationen des Industrieverbandes prüften auch Juristen von Justiz- und Innenministerium die Sachlage. Sie bewerteten die Auflagen offenbar als rechtswidrig. Da Landwirte faktisch an der Nutzung ihres Eigentums gehindert werden, so der IVA, müsste ein solcher Eingriff per Gesetz geregelt sein. Die Landwirte müssten entsprechend entschädigt werden.

IVA weist auf EU-Kritik an Deutschland hin

„Landwirten ist die Bedeutung der Biodiversität für eine intakte Agrarlandschaft bewusst”, so IVA-Hauptgeschäftsführer Dr. Dietrich Pradt. Im Rahmen von Agrarumweltprogrammen setzten sie längst zahlreich erprobte und wirksame Maßnahmen um. Pradt bezweifelt, dass das Vorgehen des UBA zum Erfolg der Maßnahmen führt. Er weist auf die EU-Kritik an den “deutschen Sonderwegen” hin.

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