Höfeordnung in Brandenburg: Erben sollen in einem Sonderweg besser gestellt werden
Im Entwurf des Bundesjustizministeriums zur neuen Höfeordnung ist für die Abfindung für weichende Miterben das 0,6-Fache des Grundsteuerwertes vorgesehen. Brandenburg geht einen eigenen Weg, der die Erben besser stellt, aber die Miterben nicht außer Acht lässt.
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