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Pachtverträge mit Naturschutz-Klausel

Ökologische Leistungen sollen künftig in landwirtschaftlichen Pachtverträgen verankert werden. Das Bundesamt für Naturschutz treibt das Projekt “Fairpachten” voran.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) empfiehlt im Rahmen des Projektes “Fairpachten”, die biologische Vielfalt auf dem auf landwirtschaftliche Flächen in Pachtverträge aufzunehmen. Mit Beratungs- und Informationsangeboten sollen Eigentümer für eine naturverträgliche Verpachtung ihrer Flächen gewonnen werden.

Das BfN hat bei dem Modellprojekt die 60 Prozent der Agrarfläche, die an Landwirte zur Bewirtschaftung verpachtet werden, im Blick. Dazu gehören Wiesen genauso wie Ackerland. „Dieses bislang kaum genutzte Flächenpotenzial wird durch das Projekt ‘Fairpachten’ jetzt für den Naturschutz erschlossen“, so Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks.

Durch Pachtverträge bedrohte Vogel- und Pflanzenarten erhalten

„Die biologische Vielfalt ist gerade auf genutzten Flächen wie unseren Wiesen und Weiden in Deutschland zunehmend bedroht.”, erklärt BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. Besonders deutlich zeige sich diese Entwicklung bei den Arten der Agrarlandschaft. So sei etwa bei den Feldvögeln ein dramatischer Rückgang zu verzeichnen, gleiches gilt für die Ackerwildkräuter, sagte Jessel. “Um diesem Verlust entgegenzuwirken, müssen wesentlich mehr Flächen als bislang naturverträglich bewirtschaftet werden“.

Musterverträge und Beratung für Grundbesitzer

Das Projekt „Fairpachten“ zielt darauf ab, die Verpächter landwirtschaftlicher Flächen dabei zu unterstützen, durch die Vertragsgestaltung die Biodiversität ihrer Flächen zu erhalten oder zu erhöhen. Dafür werden zum Beispiel Module und Musterverträge angeboten, in denen die naturverträgliche Bewirtschaftung auf den verpachteten Flächen festgeschrieben wird. Zudem soll langfristig ein Beratungsnetzwerk etabliert werden, das allen Interessenten unter den Grundbesitzern zur Verfügung steht. Koordiniert wird das Projekt von der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe. Das BMUB fördert das Projekt bis 2023 mit 935.000 Euro.

Für den Bauernverband nicht nachvollziehbar

„In landwirtschaftlichen Pachtverträgen darf keine Unwucht durch einseitige ökologische Zusatzanforderungen entstehen, die die ökonomische Seite ignorieren“, kritisiert DBV-Präsident Joachim Rukwied. Grundlage von Pachtverträgen müsse auch weiterhin der geltende Rechtsrahmen sein. Pachtverträge seien nicht als zweites Ordnungsrecht geeignet.

Rukwied weist darauf hin, dass Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik bereits ohnehin ökologische Leistungen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen erfüllen. Desweiteren sind Landwirte als Pächter schon jetzt zu guter fachlicher Praxis und gesetzlichen Vorgaben verpflichtet. “Dieser Vorstoß ist erneut ein Ausdruck von Geringschätzung der ökologischen Leistungen der deutschen Landwirte”, so der Bauernpräsident.

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