Ökolandbau: Förderung für Umstellungsberatung verlängert
Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat die Förderfrist für die Beratung zur Umstellung auf Ökolandbau verlängert und eine neue Betriebsgattung in die Förderung aufgenommen.
Landwirtschaftliche Betriebe können ab sofort wieder Fördermittel für die Beratung zur Umstellung auf Ökolandbau beantragen. Das teilt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) mit. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat im “Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN)” die bestehende Richtlinie zur Beratungsförderung landwirtschaftlicher Unternehmen verlängert und erweitert.
Förderfrist für Ökolandbau bis 2021
Betriebe, die auf ökologische Bewirtschaftung umstellen möchten oder sich bereits in der Umstellungsphase befinden, können bis zum 31. Mai 2021 Fördermittel für die Umstellungsberatung beantragen. Der Zuschuss umfasst bis zu 50 Prozent der Kosten und beträgt maximal 4.000 Euro pro Betrieb.
Auch Aquakulturbetriebe können Anträge stellen
Neu hinzugekommen ist die Förderung der Umstellungsberatung für Aquakulturbetriebe sowie für Landwirtinnen und Landwirte, die einen bereits ökologisch wirtschaftenden Betrieb übernehmen wollen. Die Förderung für die Umstellungsberatung kann beim BÖLN oder der BLE beantragt werden.
Aktuelle Antragsformulare und die vollständige Richtlinie finden Interessierte auf der Internetseite www.bundesprogramm.de.