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Nutztierhaltungsverordnung: Bundesrat hat Abstimmung verschoben

Die Abstimmung über die Anträge zur Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde verschoben – aus Sicht des Bauernverbandes aus gutem Grund.

Eigentlich wollte der Bundesrat vergangene Woche über die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV) abstimmen. Nach Protesten, unter anderem durch den Deutschen Bauernverband (DBV) wurde die Abstimmung kurzfristig verschoben. Frühestens am 13. März soll das Thema wieder aufgenommen werden.

Unrealistische Anträge für Nutztierverordnung

Der Bauernverband kritisierte die mangelnde Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Sauenhaltung. Ein großer Teil der über 20 Änderungsanträge hätten laut DBV weite Teile der bäuerlichen Nutztierhaltung insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben in Frage gestellt. Das hätte einen Strukturbruch und eine Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland zur Folge gehabt. DBV-Präsident Rukwied hatte im Vorfeld unter anderem die Verkürzung der Übergangsfrist für Kastenstände auf fünf Jahre kritisiert. Auch die Anforderung „ungehindertes Ausstrecken der Gliedmaßen ohne Kontakt zu anderen Tieren“ hatte der Bauernverband nicht als realistisch gesehen. Auch die vorgeschlagene Verkürzung der zulässigen Fixierungsdauer im Deckzentrum und die geforderte Mindestfläche der Abferkelbucht seien fachlich nicht begründet gewesen.

Verband begrüßt Verschiebung

DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken hält die Verschiebung der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung für folgerichtig: „Mit dieser widersprüchlichen und unausgegorenen Antragslage konnte keiner arbeiten, am allerwenigsten die Landwirtschaft.” Jetzt komme es darauf an, die Änderung der Verordnung auf die drängenden Bereiche zu konzentrieren: Kastenstände im Deckzentrum mit angemessenen Übergangsfristen sowie Abferkelbuchten im Neubau.

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