Pflanzenbau

Nitrat-Klage basiert auf alten und zu wenig Werten

Die EU-Klage ist offenbar das Ergebnis mangelnder Entscheidungsfreudigkeit Deutschlands und nicht repräsentativer Nitratwerte.

Die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Nitratrichtlinie ist das Ergebnis der schleppenden Verfahren in den Bundesländern. Die Klage basiere auf der alten Düngeverordnung und die weitreichenden Einschnitte in die Düngung durch die Novelle seien dabei nicht berücksichtigt worden, kritisiert der Deutsche Bauernverband (DBV).

Der DBV fordert die Bundesländer dazu auf, im anstehenden Bundesratsverfahren keine weiteren Veränderungen vorzunehmen, um den Prozess der Verabschiedung nicht zu verzögern. Die Klageeinreichung dürfe nicht dazu missbraucht werden, bei der laufenden Novelle der Düngeverordnung noch schärfere Regelungen “draufzusatteln”. Auch der Grundsatz dürfe nicht aufgegeben werden, dass die Düngung am Bedarf der Kulturen orientiert werden muss, erklärt der Verband.

Zu wenig Messstellen

Das Problem ist allerdings, dass es in Deutschland zu wenige Messstellen gibt und dadurch der Vergleich zu den anderen EU-Staaten nicht repräsentativ ist. Und es ist nicht neu. Denn bereits 2014 hat die FDP-EU-Abgeordnete Britta Reimers eine Anfrage an die EU-Kommission gemacht und auf die geringe Dichte von Messstationen, eine je 1.000 m2 (!), hingewiesen. Die Landwirtin sah schon damals den Grund, warum Deutschland im Nitrat-Ranking auf den hinteren Plätzen rangiert. Aber nicht nur das. Für den Bericht für die Kommission wurden 2010 nur an 180 von 723 Messstationen Werte genommen. Sie fragte damals die EU-Kommission unter anderem, ob das Europäische Parlament nicht korrekt über die Messnetz-Dichte informiert worden sei. In der Antwort wies die Kommission lediglich darauf hin, dass jeder Staat selbst für die Lieferung der korrekten Werte verantwortlich sei.

Der aktuelle Nitratbericht 2016 weise bei einer bundesweiten Betrachtung für Deutschland keine Verschlechterung der Gewässerqualität aus, wie der DBV unter Berufung auf das Umweltbundesamt mitteilt. Es gebe zwar regionale Unterschiede, aber bundesweit hielten hiernach im Zeitraum 2012/2014 genauso wie im Zeitraum 2008/2011 rund 82 % der Messstellen des bundesweiten Nitrat-Messnetzes den strengen Trinkwassergrenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter ein.

Gefordert sind die Bundesregierung und die Bundesländer. Sie sollten die Deutschland-Werte möglichst schnell repräsentativ melden und so den Nitrat-Status richtigstellen. Ansonsten würden die Landwirte mit noch mehr Auflagen belastet, für etwas, bei dem nicht einmal aus EU-Sicht welche sein müssten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner