Neues Jahr, neue Vorschriften
Das Noch-Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) hatte kurz vor dem Amtsantritt von Landwirtschaftminister Hans-Peter Friedrich (CSU) „gesammelte Werke“ herausgegeben, was sich 2014 für Landwirte ändern wird. Bei den gesetzlichen Neuerungen will man besonderes Augenmerk auf Tiergesundheit und Verbraucherschutz legen. Wobei letzterer ja mit der neuen Regierung ins Justizministerium abwandert ist.
Weniger Antibiotika
Am 1. April 2014 tritt die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft. Ziel dieser sei es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung deutlich zu minimieren, wie das Ministerium mitteilt. Die neuen Regelungen würden es sowohl den Tierhaltern als auch den staatlichen Überwachern ermöglichen, die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Aufgrund dieser Erkenntnisse könne man die Tierhalter, wenn es notwendig ist, zu Prüfungen und zu Maßnahmen verpflichten.
Bedürfnisse der Tiere
In den Neuerungen im Tierschutzgesetzt geht es vor allem um den Tierhandel. Jeder, der ab dem 1. August 2014 gewerbsmäßig mit Wirbeltieren, zu denen ja bekanntlich auch Rinder und Schweine zählen, handelt, muss künftig dem neuen Besitzer Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgeben. Nutztierhalter müssen darüber hinaus mit dem neuen Tierschutzgesetz ab dem 1. Februar 2014 eine tierschutzbezogene Eigenkontrolle durchführen und Tierschutzindikatoren erheben und bewerten.
Tierseuchen früher erkennen
Zum 1. Mai 2014 löst das Tiergesundheitsgesetz das bisherige Tierseuchengesetz ab. Das Tiergesundheitsgesetz übernimmt bewährte Vorschriften zur Tierseuchenbekämpfung, setzt aber verstärkt auf Prävention. Es gelten neue Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Seuchen, deren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung. So wird zum Beispiel der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche melden muss. Neben den Amtsveterinären sind das zum Beispiel auch Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige. Das neue Gesetz ermöglicht über eine Verordnungsermächtigung die Durchführung eines Monitorings über den Gesundheitsstatus von Tieren. Durch die regelmäßige Untersuchung repräsentativer Proben würden Gefahren für die Tiergesundheit frühzeitiger erkannt werden, wie der Gesetzgeber hofft. Das vereinfache unter anderem die Errichtung von Schutzgebieten. Das sind Gebiete, die weitgehend frei sind von bestimmten Krankheiten und für die strengere Kriterien gelten, wenn Tiere dorthin gebracht werden.
Neue Lebensmittel-Kennzeichnung
Ab 13. Dezember 2014 gelten in der EU neue Vorschriften für die Lebensmittelkennzeichnung.
Pflichtinformationen auf Lebensmittelverpackungen müssen eine Mindestschriftgröße haben, „damit sie gut lesbar sind“, wie es heißt. Für die Kennzeichung von Lebensmittel-Imitaten gilt ebenfalls eine neue Form der Kennzeichnung. Dabei muss der verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Bestimmte Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden. Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln ist die genaue Kennzeichnung dieser Stoffe künftig verpflichtend.