Neues Düngegesetz auf der Kippe? Vermittlungsausschuss könnte sich befassen
Der Agrarausschuss des Bundesrats lehnte die Novelle des Düngegesetzes ab. Am 5. Juli entscheidet sich, ob ein Vermittlungsausschuss einberufen werden muss.
- Agrarausschuss des Bundesrats lehnt Düngegesetz ab
- Kritik an mehr Bürokratie
- Stoffstrombilanz oder Monitoring
Die vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Düngegesetzes sind noch nicht durch. Wie das landwirtschaftliche Informationszentrum Proplanta berichtet, stimmte der Agrarausschuss des Bundesrats nicht zu. Wenn sich in der Plenarsitzung der Länderkammer am 5. Juli ebenfalls keine Mehrheit findet, die die Novelle des Düngegesetzes befürwortet, muss ein Vermittlungsausschuss einberufen werden.
Mehr Bürokratie durch Novelle des Düngegesetzes
Unter anderem kritisiert der Agrarausschuss die Bürokratie für Landwirte, die die Änderungen mit sich bringen würden, wie Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz betont. Laut Proplanta sei dem CDU-Politiker wichtig, „unnötiger zusätzlicher Bürokratie entgegenzuwirken und konkrete Entlastungen für die Landwirtinnen und Landwirte zu schaffen“.
Monitoring statt Stoffbilanzierung
Vor allem ist die Stoffstrombilanz, die Landwirte machen müssen, mit einer Menge Bürokratie verbunden. Im Rahmen dieser müssen alle Zu- und Abgänge von Nährstoffen aufgezeichnet werden. Dazu zählen nicht nur Futtermittel und Wirtschaftsdünger, sondern auch der Zu- und Verkauf von Nutztieren. Der Agrarausschuss fordert stattdessen ein Monitoring, um die Wirksamkeit der Düngeregeln festzustellen. Die Bilanzierung durch die Landwirte sei zur Überprüfung der Grundwasserqualität nicht geeignet.