Recht & Steuer

Neues Direktzahlungssystem auf dem Weg

Das Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen ist im Bundesrat durch. Damit werden zentrale Punkte der 2013 beschlossenen Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) umgesetzt und die Grundlage für ein neues System für die landwirtschaftlichen EU-Direktzahlungen geschaffen. Die nun in Kraft tretenden Regeln werden ab dem Förderjahr 2015 wirksam.

„Das Gesetz ist ein Erfolg für Agrar- und Umweltinteressen. Mit dem neuen Direktzahlungssystem eröffnen wir unserer bäuerlichen Landwirtschaft Zukunftsperspektiven und sorgen gleichzeitig für eine nachhaltige Bewirtschaftung auf unseren Flächen mit deutlich mehr Umweltleistungen“, so Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU).

Die Direktzahlungen seien für die Landwirte auch in der neuen Finanzierungsperiode bis 2020 unverzichtbar, heißt es aus dem Landwirtschaftsministerium. Sie würden einen wichtigen Beitrag zur Einkommenssicherung und zur Risikovorsorge der Landwirte darstellen. Außerdem würden sie einen Ausgleich für gesellschaftliche Leistungen, wie den Erhalt der Kulturlandschaft oder die Stärkung der ländlichen Räume, schaffen.

Mit dem neuen Gesetz würde das System der Direktzahlungen zielgenau auf aktuelle gesellschaftliche Anforderungen und künftige Herausforderungen ausgerichtet. „Künftig werden wir vor allem kleine und mittlere Betriebe besonders fördern. Außerdem legen wir mit dem Gesetz den Grundstein für mehr Nachhaltigkeit in der deutschen Landwirtschaft“, ist sich Schmidt der Richtigkeit der Entscheidung bewusst.

Die neuen Regelungen beruhen auf dem einstimmigen Beschluss der Agrarministerkonferenz vom 4. November 2013 und beinhalten unter anderem den Abbau von regionalen Unterschieden und höhere Förderungen für Klima- und Umweltschutz.

Alle Infos zum neuen Gesetz finden Sie hier.

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