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Naturschutz: Verein fordert neues Landwirtschaftsgesetz

Der Deutsche Naturschutzrechtstag fordert in einer Erklärung die Überarbeitung des Agrarumweltrechts für mehr Naturschutz.

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Naturschutzrechtstages (DNRT) hat in ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung die sogenannte “Leipziger Erklärung” beschlossen. Darin fordert der DNRT die Bundesregierung und den Bundesgesetzgeber auf, ein modernes Landwirtschaftsgesetz für den Naturschutz zu konzipieren. Ziel sei es, “Im Zusammenwirken mit der Wissenschaft, den Landwirten und den Verbänden”, Biodiversität, Klimaschutz gegen den Klimawandel und den Gewässerschutz voranzutreiben. Das könnte sowohl für die ökologische, als auch für die konventionelle Landwirtschaft gelten.

In der Leipziger Erklärung heißt es unter anderem:

„Über 50 Prozent der Fläche Deutschlands werden landwirtschaftlich genutzt. Die bisherige Landwirtschaftspolitik der Bundesregierung und deren Umsetzung in den Bundesländern haben zu einem dramatischen Verlust an Biodiversität in der Fläche geführt. Verantwortlich für den Biodiversitätsverlust auf dem Lande sind die Bewirtschaftungsmethoden der industrialisierten Landwirtschaft im Verbund mit der Agrochemie. Vom Rückgang betroffen sind nicht nur Pflanzen, Wiesenbrüter und Säugetiere, sondern zunehmend und in alarmierendem Ausmaß auch Insekten, die die Grundlage für die Artenvielfalt (und z. B. auch für den Obstanbau) darstellen. Die Probleme der Massentierhaltung und das Beispiel Glyphosat (Herbizide, Biozide) sind allen bekannt und zeigen deutlich, dass ein grundlegender Wandel erforderlich ist.“

Agrarumweltrecht für den Naturschutz nicht genug?

Der DNRT sieht eine wesentliche Ursache für die “Umweltprobleme der industrialisierten Landwirtschaft” in den inhaltlichen Defiziten des Agrarumweltrechts. Die Mindestanforderungen für die landwirtschaftliche Nutzung sollten laut dem Verein auch außerhalb von Schutzflächen gelten. Die Betreiberpflichten seien dynamisch zu verstehen. Man fasst dabei das Bundesimmissionsschutzgesetz ins Auge. In diesem ist geregelt, dass sich die Mindestanforderungen am Stand der Technik orientieren und bislang nicht für die Bodenbearbeitung gelten, sondern einzig für bestimmte emissionsrelevante Anlagen.

Bei diesen Anforderungen an die landwirtschaftliche Bodennutzung seien klare, nachprüfbare Ober- und Untergrenzen festzulegen, die von den Behörden geprüft werden müssten, schlägt der DNRT vor. Das beziehe sich nicht nur auf die Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmittel, sondern zum Beispiel auch auf den Erosionsschutz, die Erhaltung von Grünland und die natürliche Ausstattung der Nutzflächen. Die Mitglieder des Naturschutztages fordern, dass das Gesetz als Ordnungsrecht ohne Ausgleichszahlung einzuhalten sei. Die bestehenden Gesetze, wie das Düngegesetz und die Stoffstrombilanz müsse man in das neue System des Landwirtschaftsrechts integrieren.

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