Umwelt

Nachrüsten angesagt

Der Betrieb einer Biogasanlage ist aufwendig, daran gibt es wohl keine Zweifel. Der Betreiber muss sich nicht nur mit der Beschaffung von tonnenweise Silage, geeigneten Mitarbeitern und der Technik beschäftigen, sondern auch mit der Gesetzgebung. Nun kommt eine weitere gesetzlich vorgeschriebene Pflicht hinzu.

Bei einem Störfall einer Anlage kann die Biogasproduktion nicht einfach gestoppt werden. Fällt das BHKW bzw. der Gasverbraucher aus, kann sozusagen das gewonnene Biogas nicht mehr verwertet werden. Aus ökologischen und sicherheitstechnischen Gründen kann jedoch das überschüssige Gas nicht einfach in die Luft entweichen und muss entsorgt werden. Für die Notentsorgung werden dann Gasfackeln eingesetzt.

Bisher war dieses Vorgehen empfohlen, aber keine Pflicht. Ab 01.01.2014 schreibt das EEG 2012 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) nun für jede Biogasanlage eine solche zusätzliche Gasverbrauchseinrichtung vor. Altanlagen müssen nachgerüstet werden, denn wer dies nicht vornimmt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Vergütung für erwirtschaftete Stromerträge wird dann nämlich eingestellt.

Auch auf gruuna kann eine Biogasfackel erworben werden.

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