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Milcherzeuger müssen Überschussabgabe bezahlen

In einem Musterverfahren weist der Bundesfinanzhof die Revision der Milcherzeuger als unbegründet zurück.

2016 haben Milcherzeuger vor dem Finanzgericht Hamburg gegen die Erhebung der Milchüberschussabgabe für den letzten Abrechnungszeitraum 2014/2015 geklagt. Nach der Niederlage gingen sie vor dem Bundesfinanzhof (BFH) in Revision. Dieser gab nun dem Hamburger Gericht recht. Wie die Generalzolldirektion (GZD) am Freitag mitteilte, sind die Abgaben zu zahlen. Der Beschluss erging aufgrund einer einstimmigen Entscheidung des VII. Senats ohne mündliche Verhandlung.

Die Kläger hatten sich darauf berufen, dass die Überschussabgabe erst nach dem Auslaufen des Milchquotensystems festgesetzt wurde. Doch auch der BFH sieht das anders. Die Verordnungen des Milchquotensystems seien eindeutig und enthielten auch die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Abgaben, heißt es in der Begründung. Dass die Überschussabgabe erst nach dem Auslaufen der Milchquotenregulierung festgesetzt wurde, entspreche der im Abgaben- und Steuerrecht üblichen Gesetzestechnik, so die Richter. Einen Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber der EU für das letzte Milchquotenjahr auf die Erhebung habe verzichten wollen, gebe es nicht.

Der Präsident der Generalzolldirektion, Uwe Schröder, begrüßt die Entscheidung: „Der Beschluss schafft rechtliche Klarheit für die Bundesfinanzverwaltung sowie die betroffenen Milcherzeuger.“ Die GZD sieht das Musterverfahren als wegweisend für die über 300 weiteren bei Finanzgerichten anhängigen Klageverfahren und einen endgültigen Schlusspunkt der Milchquotenregelung.

Ein Gedanke zu „Milcherzeuger müssen Überschussabgabe bezahlen

  • Hallo zusammen,
    guter Beitrag. Das Ganze ist ein wirklich schwieriges Thema, trotzdem super, dass ihr darüber berichtet. Als Steuerberater weiß ich, wie schnell es passieren kann, dass ein Thema ignoriert wird, wenn es zu oft Erwähnung findet.
    Weiter so.
    Michael

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