Mecklenburg-Vorpommern: Geflügelpest nach Rasseausstellung?

Das Agrarministerium Mecklenburg-Vorpommern ordnet den Ausbruch der Geflügelpest einer Rassegeflügelausstellung zu.
  • Fälle der Geflügelpest in Mecklenburg-Vorpommern
  • Rassegeflügelausstellung gilt als Seuchenherd
  • Betroffene Landkreise
  • Betriebliche Maßnahmen

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Geflügelpest ausgebrochen. Betroffen sind bislang Kleinhaltungen. Das Landwirtschaftsministerium in Schwerin geht davon aus, dass der Seuchenherd eine Rassegeflügelausstellung in Demmin ist. „Ich bin in großer Sorge um die Tierhaltung im Land und die Rassevielfalt“, sagte Agrarminister Till Backhaus. Er appellierte an die 241 Teilnehmer der Ausstellung, dringend die Hygienemaßnahmen einzuhalten. Kein Tier dürfe, so der Minister, die Bestände verlassen. Es bestehe die Gefahr, dass das hochpathogene Virus in Nutztierbestände gelangt. „Das muss unbedingt vermieden werden. Deswegen ist es nötig, Auffälligkeiten umgehend den Veterinärämtern zu melden. Eine derartige Situation hat es in unserem Land bisher noch nicht gegeben“, so Backhaus

Geflügelpest: Diese Landkreise sind betroffen (Stand 25.11.)
  • Vorpommern-Greifswald (ein bestätigter Ausbruch)
  • Mecklenburgische Seenplatte (zwei bestätigte Ausbrüche)
  • Landkreis Rostock (ein bestätigter Ausbruch, zwei Verdachtsfälle)
  • Ludwigslust-Parchim (ein bestätigter Ausbruch) 

Die Landkreise Vorpommern-Rügen, Nordwest­mecklenburg und die Stadt Rostock haben bisher keine Auffälligkeiten zu vermelden. 

Die Aussteller werden vom Ministerium informiert, die Alarmkette steht.

Wenn Sperrzonen eingerichtet werden, müssen Geflügelhalter grundsätzlich folgende Maßnahmen beachten
  • Registerführung: Geflügelhalter müssen alle Zu- und Abgänge melden.
  • Aufzeichnungspflicht: Jede Person, die in einem gewerbsmäßigen Geflügelbetrieb im Rahmen der Ein- oder Ausstallung tätig ist, muss dies melden.
  • Ursachenforschung bei vermehrten Todesfällen
  • Schutzkleidung muss getragen werden.
  • Seuchenhygienische Maßnahmen müssen eingehalten werden.

(Quelle: Bundeslandwirtschaftsministerium, detaillierte Informationen finden Sie hier.)

Foto: Ralph/pixabay.com (Symbolbild)

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