Lohnerhöhung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft
Die Tarifpartner verständigten sich auf die stufenweise Lohnerhöhung für Landarbeiter und Angestellte in der Land- und Forstwirtschaft.
Der Gesamtverband der Deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben im Rahmen der sogenannten Bundesempfehlung eine Lohnerhöhung für Landarbeiter beschlossen. Nunmehr kommt es darauf an, die Inhalte der Bundesempfehlung in regionalen Verhandlungen mit der IG BAU umzusetzen.
Stufenweise Erhöhung
Lohn und Gehalt, sowohl in der Landwirtschaft als auch in der Forstwirtschaft, werden ab 1. Januar 2018 stufenweise angehoben: Zum kommenden Jahresbeginn um 3 Prozent, am 1. Januar 2019 um 2,5 % und am 1. Januar 2020 um weitere 1,5 Prozent. Die Laufzeit der Bundesempfehlung endet zum 30. Juni 2020. Für die unterste Lohngruppe gilt bis 31. Dezember 2018 9,10 Euro als für die Landwirtschaft vereinbarter Mindestlohn.
GLFA-Präsident Martin Empl sieht in der Bundesempfehlung ein positives Signal für eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Arbeitgeber würden damit die Arbeit der Beschäftigten anerkennen und ihr Engagement würdigen. Auch durch die überproportionale Ausbildungsvergütungen werde der Ausbildungsberuf Landwirt attraktiv gehalten und der Nachwuchs gesichert.