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Lebensmittelkennzeichnung: Foodwatch mahnt Amazon fresh ab

Foodwatch vermisst beim Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh konkrete Herkunftsbezeichnungen und nimmt auch die Agrarpolitik in die Pflicht.

Der Lebensmitteleinzelhandel muss auf die Lebensmittelkennzeichnung achten, auch was die Herkunft betrifft. Beim Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh sieht der Verein Foodwatch Nachholbedarf und hat den Versand-Riesen abgemahnt. Die Verbraucherorganisation kritisiert, dass Amazon Fresh in seinem Online-Shop für zahlreiche Produkte wie Weintrauben, Kopfsalat oder Tomaten mehrere mögliche Herkunftsländer aufführt. Foodwatch sieht einen klaren Verstoß gegen europäisches Recht und forderte Amazon Fresh auf, seiner gesetzlichen Kennzeichnungspflicht nachzukommen. Die Politik sei gefordert, für eine bessere Überwachung von Online-Lebensmittelhändlern zu sorgen.

Verbraucher wollen Lebensmittelklarheit

„Auf einen Blick erkennen, ob ein Apfel aus Deutschland oder Neuseeland stammt – was im Supermarkt um die Ecke selbstverständlich ist, muss auch für den Einkauf im Online-Shop gelten“, so Luise Molling von Foodwatch. „Wenn Amazon Fresh für Weintrauben gleich 13 mögliche Herkunftsländer angibt, führt das die Herkunftsangabe ad absurdum. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist es wichtig, wo ein Lebensmittel herkommt – es ist nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtswidrig, dass Amazon ihnen die Pflichtangaben zur Herkunft eines Produkts vorenthält.“

Mehrere Online-Händler bei Lebensmittelkennzeichnung nachlässig

Anfang März hatte Foodwatch in einem Vergleichstest die fünf großen Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh, Rewe Online, Allyouneedfresh, Mytime und Bringmeister unter die Lupe genommen und Lücken bei der Produktkennzeichnung aufgezeigt. Der Verein kritisiert auch die offenbar mangelnde Kontrolle der Shops durch die Lebensmittelbehörden. Die Herkunftsangaben zu Obst und Gemüse waren laut Foodwatch bei vier der fünf Anbieter unzureichend oder fehlten ganz.

Seit 2011 schreibt die EU-Verordnung 543/2011 die Herkunftskennzeichnung vieler Obst- und Gemüsesorten vor. Werden die Produkte im Internet angeboten, gilt diese Informationspflicht auch für die Shop-Seiten der Händler.

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