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Landwirte spüren wirtschaftlich immer noch Corona: Ministerium zahlt an bestimmte Betriebe erneut Hilfszahlungen aus

Viele landwirtschaftliche Betriebe haben sich seit der Coronapandemie wirtschaftlich noch nicht erholt. Zwei Sektoren sind besonders betroffen, deshalb hat die Bundesregierung eine Anpassungsbeihilfe gebilligt.
  • Freilandobst- und Hopfenbetriebe erhalten Hilfszahlungen aufgrund wirtschaftlicher Schieflage durch Corona
  • Auswahl der Sektoren basiert auf Berechnungen des Thünen-Instituts
  • Cem Özdemir verspricht unbürokratische Auszahlungen
  • Prämien pro Hektar

Viele Betriebe, gerade im Obst- und Hopfenbausektor, spüren immer noch die Folgen der Coronapandemie, zum Beispiel durch unterbrochene Lieferketten. Deshalb hat die Bundesregierung die „Zweite Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ gebilligt. Vorgelegt hatte die Verordnung Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir. Damit ist der Weg frei für finanzielle Hilfen für Freilandobst- und Hopfenbaubetriebe, die seit Frühjahr 2020 besonders stark unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten leiden. 29 Millionen Euro stehen für das Hilfsprogramm zur Verfügung. Özdemir verspricht unbürokratische Auszahlungen.

Bundesministerium berücksichtigt Corona, Inflation und starre Vorkontrakte

Grundlage für die Anpassungsbeihilfe ist eine wissenschaftliche Analyse der Kosten- beziehungsweise Erlössituation verschiedener landwirtschaftlicher Sektoren durch das Thünen-Institut. Demnach ist die Lage der Freilandobstbau- und Hopfenbaubetriebe besonders kritisch, weshalb sie mit einer Hektarprämie unterstützt werden sollen: Die Hopfenpflanzer spüren die Verteuerung bei den Betriebsmitteln und bei Energie besonders stark, weil sie mit dem Hopfenhandel traditionell langjährige Vorkontrakte zu fest vereinbarten Preisen abschließen und damit im letzten Jahr bei einer sehr schlechten Ernte erhebliche Einkommenseinbußen zu verzeichnen hatten. Im Obstsektor hat sich besonders die hohe Inflation ausgewirkt, die nicht durch Erlöse ausgeglichen werden konnte.

Prämien pro Hektar

Maßgebend sind die Hektarzahlen, die bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hinterlegt sind. Aufgrund der eindeutigen Zuordnung ist es möglich, die Hilfen ohne Antragsverfahren auszubezahlen. Freilandobstbetriebe sollen eine Prämie in Höhe von 342 Euro je Hektar, Hopfenbetriebe 375 Euro je Hektar erhalten. Die Anpassungsbeihilfe ist auf 15.000 Euro pro Betrieb begrenzt, damit möglichst viele Landwirte profitieren. Die Auszahlungen sollen bis spätestens 31. Januar 2024 erfolgen.

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