Landwirte sind keine Umwelt-Kriminellen
Der Bauernverband fordert vom Gesetzgeber, konsequenter gegen Missbrauch von Umweltklagen vorzugehen.
Gegen Landwirte vorzugehen ist inzwischen zu einer Art „Volkssport“ geworden. Der Deutsche Bauernverband (DBV) warnt vor einer weiteren Öffnung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und fordert den Gesetzgeber auf, deutlicher gegen Öffentlichkeitsbeteiligungen vorzugehen.
In der Praxis würden Landwirte zunehmend in ihrer betrieblichen Entwicklung durch Bürgerinitiativen und Umweltverbände behindert oder in Rechtsstreitigkeiten verwickelt, so der Bauernverband. Faktisch werde oftmals erst nach jahrelangen kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten über eine erteilte Baugenehmigung rechtlich entschieden. Notwendige bauliche Anpassungen im Sinne des Tierwohls oder zur Reduzierung von Emissionen, aber auch betriebliche Weiterentwicklungen und Anpassungen an Markterfordernisse werden hierdurch ausgebremst.
Der Gesetzesentwurf des Bundesumweltministeriums beruht in wesentlichen Teilen auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, wonach Umweltverbände zusätzliche Verfahrenserleichterungen erhalten müssen. Unter anderem soll die Klagebegründungsfrist gestrichen und eine sogenannte Präklusion für bestimmte Bereiche abgeschafft werden. Laut dieser können Einwendungen zu jeder Zeit des Verfahrens erhoben werden. Missbräuchliche Einwendungen will das Bundesumweltministerium zwar verhindern, doch bleibt der Gesetzgeber einer Beschreibung der Missbrauchstatbestände schuldig. Der DBV fordert deshalb weiterführende Regelungen im Sinne von Rechtssicherheit und Verlässlichkeit der Genehmigungsverfahren. Das berechtigte Instrument der Öffentlichkeitsbeteiligung dürfe nicht als Verhinderungsinstrument missbraucht werden, betont der DBV.