Landwirte müssen Saatgutzüchtern Schadensersatz zahlen
IG Nachbau übt heftige Kritik an EuGH-Urteil zum „Landwirteprivileg“.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat geurteilt, dass ein Landwirt nur dann das sogenannte Landwirteprivileg für den Nachbau von Saatgut in Anspruch nehmen kann, wenn er die Gebühren bis spätestens zum Ablauf des folgenden Wirtschaftsjahres, also bis zum 30. Juni, zahlt. Bei verspäteter Zahlung wird ein Schadenersatz in Höhe der vollen Züchter-Lizenz fällig.
Die IG Nachbau kämpft gegen die Entscheidung an. Das EU-Sortenschutzrecht sehe gar keine Fristsetzung für Nachbaugebühren vor, so Georg Janßen, Sprecher der Interessensgemeinschaft. Zugute hält er den Richtern, dass sie auf die Forderung der Pflanzenzüchter, schon vor der Aussaat die Nachbaugebühren kassieren zu können, nicht eingegangen sind. Eine Nachzahlungsaufforderung sei daher unbegründet.
Für eine Auskunft über Nachbau ist weiterhin die Vorlage eines sortenspezifischen Anhaltspunktes notwendig. Diese Rechtsprechung ist vom aktuellen Urteil unberührt. Die IG Nachbau rät deshalb den Landwirten, das jährliche Auskunftsersuchen der Saatgut-Treuhandverwaltung genau zu prüfen. Pauschale Auskunftsersuchen sollten demnach nicht beantwortet werden.