Landwirte im Sozialsystem zu wenig berücksichtigt
Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert, dass das Arbeits- und Sozialministerium sichtlich noch immer Unterschiede zwischen Landwirten und Nicht-Landwirten macht.
Um Ungleichbehandlungen vorzubeugen, fordert der DBV die Berücksichtigung der Beitragszeiten zur Alterssicherung der Landwirte. Personen, die aufgrund veränderter Lebenslagen von der Alterssicherung der Landwirte in die gesetzliche Rentenversicherung gewechselt hätten, könnten so die Voraussetzung einer 45-jährigen Beitragszeit erfüllen. Dies sei nur möglich, wenn die Beitragszeiten zur Alterssicherung der Landwirte in der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lehne diese Forderung bisher ab, wie es vom Verband heißt. Weiterhin weist der DBV auf die wesentlichen Unterschiede des eigenständigen Alterssicherungssystems der Landwirte im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung hin.
Der DBV hat schon im Rahmen des Gesetzes zur Reform der agrarsozialen Sicherung im Jahr 1995 eine Anrechenbarkeit der AdL-Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gefordert. Seitdem wurde diese Forderung bei verschiedenen Gesetzgebungsverfahren wiederholt, sei jedoch immer wieder vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales abgelehnt worden.
Dass mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung eine abschlagsfreie Rente mit 63, sowohl für Landwirte, als auch für nicht Landwirte, eingeführt wird, begrüßt der DBV. Vielleicht ein Anfang für eine Gleichstellung.