NeuesteRecht & SteuerTierhaltung

Küken töten: Bundesverwaltungsgericht spricht Urteil

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hat als letzte Instanz das Töten von männlichen Küken untersagt – mit einer Übergangszeit.

Auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums hatten 2013 die zuständigen Veterinärämter den Brütereien die Tötung männlicher Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen untersagt. Dagegen klagten Unternehmen, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht Münster die Untersagungsverfügungen als rechtswidrig aufgehoben und die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien als gesetzeskonform eingestuft haben. Sie sei nach Abwägung aller Belange tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Daraufhin ist das Landwirtschaftsministerium vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gezogen. Dieses hat nun das Urteil gefällt, dass das Töten männlicher Küken künftig nicht mehr erlaubt sei. Wann es soweit ist, ist bislang allerdings ungewiss.

Gericht gibt Übergangszeit für das Töten männlicher Küken

Das Bundesverwaltungsgerichts hat für das Verbot des Kükentötens eine Übergangszeit eingeräumt. NRW-Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser begrüßt die Entscheidung grundsätzlich: „Dieses Urteil ist ein Durchbruch für den Tierschutz. Ich setze mich für einen schnellstmöglichen Ausstieg ein.“ Sobald die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, werde das Ministerium diese sorgfältig auswerten und verbleibende Handlungsoptionen ausloten, kündigte die Ministerin an. Mit dem Urteil hat das Gericht zwar die vorinstanzlichen Entscheidungen bestätigt, allerdings auch festgestellt, dass die Praxis der Tötung männlicher Eintagsküken nicht vereinbar ist mit dem Grundsatz des Tierschutzes.

Heinen-Esser: Alternativen schnell umsetzen

Inzwischen gibt es auch Alternativen zum Töten der männlichen Küken. „Das Bundesverwaltungsgericht hat klar von einer Übergangszeit gesprochen. Ich erwarte daher, dass angesichts des erheblichen technischen Fortschritts das Bundeslandwirtschaftsministerium schnellstmöglich die Rahmenbedingungen fördert, das Töten männlicher Küken zu unterbinden”, so die Ministerin. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten müsse ein Ausstieg aus der Kükentötung sein. Die Wirtschaft soll schnellstmöglich auf tierschützende Praktiken bei der Legehennen-Erzeugung umsteigen. Die Methoden zur frühzeitigen Geschlechtsbestimmung im Ei stehen kurz vor der Marktreife, sind also sehr zeitnah umsetzbar“, so Heinen-Esser.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner