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Konfliktpotenzial Wirtschaftsweg

Jeder kennt sie, Landwirte brauchen sie, für Spaziergänger und Radfahrer dienen sie als Zubringer zu Naherholungsgebieten: Die Wirtschaftswege. Diese meist unasphaltierten Gassen zwischen Feldern und Wiesen dienen den Land- und Forstwirten, wie der Name schon sagt, zum Erreichen ihrer wirtschaftlichen Grundstücke, Eigentümer sind allerdings die Gemeinden. Nach der Definition des Bundesgerichtshofs sind Wirtschaftswege Feld, Wald und sonstige ländliche Wege, die überwiegend land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben, was heißt, dass sie auch nicht für den Durchgangsverkehr ausgelegt sind.

Verantwortung
Die Verantwortlichkeit ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt. In den meisten Fällen ist auch die Gemeinde zuständig für den Erhalt der Wege. In Zeiten klammer Gemeindekassen flammen aber immer wieder Diskussionen auf, die Landwirte zu beteiligen.

Nutzungsrecht
Beim Nutzungsrecht kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Landwirten und Erholungs Suchenden, da diese oft den Betriebsablauf der Bauern stören, indem sie zum Beispiel den Weg einfach zuparken. Rechtlich gesehen, sind die Wirtschaftswege öffentlicher Raum, der von jedem benutzt werden darf, sei es als Fußgänger, Radfahrer oder Reiter. Allerdings sind Gemeinden und Landwirte nicht verpflichtet, die Wege so anzulegen, dass sie auch uneingeschränkt benutzt werden können. Beispielsweise kann sich ein Radfahrer nicht beschweren, wenn der Wirtschaftsweg einer Buckelpiste ähnelt. Eindeutig ist die Nutzung durch Kraftfahrzeuge geregelt. Im Straßenverkehrsgesetz heißt es, dass nur land- und forstwirtschaftlicher Verkehr zugelassen ist. Meist ist das durch ein Fahrverbotszeichen mit entsprechendem Zusatzschild geregelt. Was aber viele außerlandwirtschaftliche Nutzer nicht wissen, das Fahrverbot gilt auch, wenn kein Verbotszeichen angebracht ist.

Die Konflikte gehen so weit, dass sich Spaziergänger oft durch die landwirtschaftlichen Arbeiten beeinträchtigt fühlen, sei es durch Lärm, Geruch oder Staub. Umgekehrt fühlen sich Landwirte durch andere Nutzer bei ihrer Arbeit gestört, zum Beispiel durch freilaufende Hunde oder herumtollende Kinder, das aber mit Recht. Denn ein Gelände, auf dem gearbeitet wird, ist kein Spielplatz. Hinzu kommt noch, dass eine übermäßige (unberechtigte) Nutzung die Wege und angrenzenden Flure zerstört, wodurch den Landwirten beträchtliche Schäden entstehen können.

2 Gedanken zu „Konfliktpotenzial Wirtschaftsweg

  • Ich habe eine Frage bezüglich der Nutzungspflicht solcher Wege. Unser Fall schildert sich wie folgt: In unserer Straße kommt es aufgrund von Bauarbeiten zu Parkplatzmängel der Bewohner. Diese Parken ihre PKWs nun ordnungsgemäß auf / an der Straße. Allerdings kommt es gelegentlich vor, dass der Landwirt mit seinem Traktor inklusive Anhänger nicht mehr an den Autos vorbei fahren kann. Parallel zur öffentlichen Straße liegt ein asphaltierter Wirtschaftsweg. Dieser Weg wäre für den Landwirt weder ein Umweg noch sind besondere Hindernisse zu erwarten. Ist der Landwirt zur Nutzung des Wirtschaftsweges verpflichtet oder sind die Wege rein optional?
    Leider kann es auch ohne Bauarbeiten gelegentlich vorkommen dass in unserer Straße ordentlich abgestellet PKWs dem Landwirt den Weg „versperren“, so dass für uns eine generelle Auskunft auch sehr interessant ist.

    Antwort
    • Hallo, unserer Einschätzung nach ist der Landwirt nicht verpflichtet, den Wirtschaftsweg zu benutzen. Es wäre wohl am besten, mit dem Landwirt zu sprechen. Diese Antwort stellt keine Rechtsauskunft dar. Wir sind kein Rechtsportal, sondern ein Agrar-Blog. Im Zweifelsfall kann ein Experte für Verkehrsrecht weiterhelfen. Viele Grüße, das gruuna-Redaktionsteam.

      Antwort

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