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Kennzeichnungspflicht auch für verarbeitete Eier?

Julia Klöckner plant eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung auch für verarbeitete Eier wie in Nudeln, Backwaren oder Mayonnaise.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat sich für eine verpflichtende Kennzeichnung verarbeiteter Eier mit der Haltungsform der Legehennen ausgesprochen. „Anhand der entsprechenden Kennzeichnung auf rohen Eiern und den Eierpackungen können Verbraucher heute erkennen, wie die Legehennen gehalten wurden”, so Klöckner. Beim Kauf etwa von Ostereiern, Frischei-Nudeln, eihaltiger Backwaren oder Mayonnaise gehe diese Information jedoch verloren.

Verpflichtung anstatt Freiwilligkeit

Viele Lebensmittelhersteller geben zwar bereits freiwillig eine Kennzeichnung auf verarbeiteten Eiprodukten an. Laut Klöckner wäre es aber besser, die bestehende Kennzeichnungspflicht für unverarbeitete Eier auf alle Produkte, in denen Eier verarbeitet wurden, zu erweitern. “Denn nur so kann auch in diesem Bereich eine bewusste und gut informierte Kaufentscheidung getroffen werden”, mahnt die Ministerin. Sie hält eine Entscheidung auf europäischer Ebene am sinnvollsten und wird in der EU-Kommission entsprechende Vorschläge einbringen. Klöckner kündigte gleichzeitig an, den Plan auf nationaler Ebene zu verfolgen, falls die Kommission die Sachlage anders sieht.

Kennzeichnungsrecht sieht keine Pflicht für verarbeitete Eier vor

Das allgemeine Kennzeichnungsrecht sieht keine Kennzeichnung von verarbeiteten Eiern vor. Die EU-Kommission und die anderen Mitgliedstaaten haben bislang keine Bereitschaft zur Änderung des EU-Rechts signalisiert. Eine nationale Kennzeichnungsregelung ist unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich möglich.

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