Keine Aufweichung des Naturschutzrechts
Die EU-Umweltminister, darunter die deutsche Bundesumweltministerin Hendricks, schließen eine Änderung der Biodiversitätsrichtlinien aus.
Die Umweltminister der EU-Mitgliedsstaaten haben sich einstimmig gegen eine Aufweichung des Naturschutzrechts in der EU ausgesprochen. Die Minister sehen in der vollständigen Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien eine „unverzichtbare Voraussetzung, um die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie zu erreichen”. Auch die deutsche Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hatte bereits im Oktober eine Änderung ausgeschlossen.
Die Vogelschutzrichtlinie und die Naturschutzrichtlinie FFH hätten „ihren Wert unter Beweis gestellt“ und seien „ein wesentlicher Bestandteil des Biodiversitätsschutzes in Europa“. Die Minister sind sich darüber hinaus einig, dass eine verbesserte Finanzierung des Naturschutzes und eine stärkere Berücksichtigung von Naturschutzzielen in der Landwirtschaft nötig seien, um Natur und Artenvielfalt zu erhalten.
Umweltstaatssekretär Jochen Flachsbarth, der Deutschland beim EU-Umweltrat vertrat, sagte, es komme jetzt darauf an, die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie für 2020 zu erreichen. „Die Naturschutzrichtlinien müssen stärker umgesetzt, aber nicht geändert werden. Die mit den Richtlinien geschaffene Rechtssicherheit für alle Beteiligten darf nicht aufs Spiel gesetzt werden.“ Auch die im November vorgestellten ersten Ergebnisse des „Fitness Checks“ ließen keinen Änderungsbedarf der EU-Naturschutzrichtlinien erkennen.