gvf & gruuna

Jetzt haben wir mal eine Frage…

Oft suchen wir nach tollen und innovativen Ideen für neue Blogtexte. Wichtig ist uns dabei immer, dass diese auf tatsächlichen Fakten beruhen.

Heute wollten wir euch zu einem ganz speziellen Thema einen Blog vor die Nase setzen. Dabei sollte es um die Neuerung des Pflanzenschutzgesetzes und den damit verbundenen notwendigen technischen Anforderungen gehen.

Gibt es tatsächlich ein Gesetz, das vorschreibt, Pflanzenschutzmittel nur noch durch Traktoren mit einer Fahrerkabine der Kategorie 4 auszubringen?

So weit wir wissen, soll dieses Thema zusammen mit den EU-Richtlinien 2011 aufgekommen sein. Andererseits finden wir dazu keinen Nachweis, als ob es dieses Gesetz nicht geben würde und nur ein Wunsch von den Landtechnikherstellern sei.

Damals waren auch neuartige Kabinenkonzepte bekannter Technikhersteller im Gespräch, die den Arbeitskomfort steigern sollen. Eine Aufrüstung auf diesen Standard war jedoch für viele Landwirte noch zu aufwendig und kostspielig.

Das oben genannte Gesetz soll des Weiteren vorschreiben, dass man, wenn man keine solche Technik nutzen kann, einen Ganzkörperschutz inklusive Atemmaske tragen soll.

Da wir hier nicht ganz sicher sind, ihr aber vom Fach seid, geben wir die Frage einfach zurück. Wie darf man das Ganze nun verstehen und wie stehen die Dinge im Zusammenhang?

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