Recht & Steuer

Ist Denkmalschutz noch zeitgemäß?

Im Allgäu muss ein Landwirt auf Anordnung des zuständigen Landratsamtes eine auf dem neu errichteten Wirtschaftsgebäude montierte Solaranlage wieder abmontieren, weil das Wohngebäude, ein typischer Allgäuer Einzeilerhof, unter Denkmalschutz steht. Er hat sich vor Gericht geeinigt, dass die Solarmodule bis Ende 2015 auf dem Dach bleiben können.

Der zuständige Beamte begründete das Geheiß damit, dass die Anlage, obwohl sie nicht auf dem denkmalgeschützten Wohnhaus angebracht ist, doch das Aussehen des gesamten Hofes stören würde.

Ähnliche Fälle um den Streit über die Anbringung von Photovoltaikanlagen gab es immer wieder in den vergangenen Jahren. Dabei fragt man sich, was ein neues Gebäude mit dem daneben befindlichen alten, unter Denkmalschutz stehenden Haus, zu tun hat. Vom Gesetzgeber heißt es, man müsse die Montage solcher Anlagen genehmigen lassen, danach würde geprüft werden, ob das Gesamtbild beeinträchtigt wird. Doch, wie muss das „Gesamtbild“ des landwirtschaftlichen Betriebes aussehen? Das Gesetz dazu ist Ländersache und wird vom jeweils zuständigen Landratsamt individuell ausgelegt.

Wobei die einzelnen Ländergesetze ähnlich manifestiert und auch ähnlich schwammig formuliert sind. Der Sachverständige Dr. Kornelius Gütter aus dem niedersächsichen Hildesheim bringt es mit einem Zitat aus dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz (NDSchG) auf den Punkt. Dort heißt es im § 7 „Erhaltungsmaßnahmen können nicht verlangt werden, soweit die Erhaltung den Verpflichteten wirtschaftlich unzumutbar belastet.“

Auch im Bayerischen Denkmalschutzgesetz ist von dieser Zumutbarkeit die Rede. Im Fall des Allgäuer Landwirtes hat dieser wohl eingelenkt, da das Gericht schon im Vorfeld zu erkennen gab, dass eine Klage gegen die landratsamtliche Entscheidung der Demontage wenig Sinn macht, wie der Bayerische Rundfunk in einer Meldung über den Streit die Situation auslegte. So kam es zum Vergleich, demzufolge der Landwirt zwei Jahre Zeit hat, die vom Amt „ungeliebte“ Anlage zu entfernen. Doch Landwirte entscheiden sich wohl nie für eine solche Investition ohne wirtschaftliche Notwendigkeit, sei es selbst Energie zu sparen oder den erzeugten Strom in ein genossenschaftliches Netz einzuspeisen. Um das Dach zu „verzieren“ oder dem Landratsamt einen Streich zu spielen, ist eine Photovoltaikanlage wohl zu teuer. Das Wirtschaft- als auch das Umweltschutzverständnis haben die Landwirte, doch den längeren Atem die Denkmalschützer.

 

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