In die Gesundheit invesTIERen
Es ist mal wieder soweit, ein bestehendes Gesetz muss novelliert werden. Genau das dachte sich das Bundeskabinett zum Thema “Tiergesundheitsgesetz”. Zukünftig soll mehr Wert auf präventive Maßnahmen gelegt werden, denn die Kuh soll nicht nur lange muhen, sondern auch frei von übertragbaren Erregern bleiben, um den wirtschaftlichen Wert zu erhalten. Zu den wesentliche Änderungen zählen nicht nur die präventiven Maßnahmen, sondern auch vorbeugender Schutz vor Tierseuchen, deren Bekämpfung und die Verbesserung der Überwachung.
Zukünftig soll der Personenkreis erweitert werden, welcher eine Tierseuche zur Anzeige bringen muss. Somit sind es bald nicht nur die Amtsveterinäre, sondern auch sogenannte Tiergesundheitsaufseher, Veterinäringenieure, amtliche Fachassistenten und Bienensachverständige.
Die Prävention bleibt nicht mehr nur in der Eigenverantwortung, ein rechtlicher Rahmen soll jeden Nutztierhalter dazu verpflichten, die Gesundheit seiner Tiere nicht nur zu überwachen, sondern vielmehr zu fördern. Dabei können eigenbetriebliche Kontrollen sowie hygienische Maßnahmen hilfreich sein. Ein Monitoring durch Untersuchungen von repräsentativen Proben kann zukünftig die Gefahr für die Tiergesundheit frühzeitig erkennen. Zudem muss man damit rechnen, dass die Behörden zukünftig Schutzgebiete einrichten, das sind Gebiete, die überwiegend frei von bestimmten Tierseuchen sind. Erst wenn das Tier einen entsprechenden Gesundheitsstatus nachweisen kann, hat es die Berechtigung sich in diesem Gebiet aufzuhalten.
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bald die Aufgabe, die weltweite Tierseuchensituation zu beobachten und frühzeitig auf Gefahren hinzuweisen. Immer wieder stellt der In- und Export von Lebendtieren oder Erzeugnissen eine große Gefahr dar, dabei können Tierseuchenerreger ein- oder ausgeschleppt werden. Die Etablierung von einer “Ständigen Impfkommisson” soll das Ganze noch abrunden. Mehr zu der Gesetzesänderung und deren Inhalte können Sie beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nachlesen.
Was bedeutet das nun für den kleinen Bauern oder die Bäuerin? Halte deine Kuh gesund, schick sie hin und wieder mal aufs Laufband, verabreiche ihr ein paar Massagen, gib ihr nur das saftigste und auserlesenste Grünfutter, ab und an ein paar Schmuseeinheiten für die Seele und investiere in wichtige Nahrungsergänzungsmittel. Somit kann dir das Gesetz nichts anhaben.