Hofübergabe soll ab 2016 erleichtert werden
Ein neues Gesetz soll es möglich machen, den Betrieb bereits bei Einreichung des Rentenantragen abzugeben. Auch Ehegatten können mit Dauerrente rechnen.
Ab 1. Januar 2016 soll es Landwirten möglich sein, ihr Unternehmen bereits im Zuge des Rentenantrages abzugeben, um die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Das teilt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) mit.
Damit Landwirte durch diese Anhebung nicht unter die Krankenversicherungspflicht als sogenannter Kleinunternehmer fallen, soll das Gesetz dahingehend geändert werden, dass die Krankenversicherung als Rentner vorrangig ist. Das landwirtschaftliche Unternehmen könne künftig in eine bestehende oder neu gegründete Gesellschaft eingebracht werden. Der Abgebende ist zwar als Gesellschafter beteiligt, hat allerdings keine Geschäftsführungsbefugnis oder Vertretungsmacht für das Unternehmen, so die SVLFG.
Auch bei der Abgabe unter Ehegatten sollen zukünftig Dauerrenten gewährt werden. In diesen Fällen wurde die Rente bislang nur befristet bewilligt. So kann eine Übergabe an einen erwerbsgeminderten Ehegatten oder einen, der die Regelaltergrenze erreicht hat, vorgenommen werden.
Jetzt fehlt nur mehr grünes Licht vom Bundesrat. Dieser wird das nicht zustimmungspflichtige Gesetz am 18. Dezember beraten, damit es am 1. Januar in Kraft treten kann.
Bei den Rentenbearbeitern der Landwirtschaftlichen Altersklasse vor Ort erhält man eine detaillierte Beratung zu den Änderungen und Auswirkungen sowie den individuellen Gestaltungsmöglichkeiten.