Hochwasser: 100 Millionen Euro Soforthilfe für Landwirte
Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hat gestern, Mittwoch, den betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 100 Millionen Euro konkrete Soforthilfen zugesagt, welche die Bundesregierung kurzfristig zur Verfügung stellen könne.
Folgende Schritte sind geplant:
Soforthilfe für existenzgefährdete Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft
Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird hierfür Bundesmittel bereitstellen. Das weitere Verfahren wird zunächst mit den Staatskanzleien der betroffenen Bundesländer, dann zwischen den Fachministerien abgestimmt. Schwerpunktmäßig soll es darum gehen, Unternehmen zu helfen, deren Existenz durch Ertragsausfall und Flächenschäden infolge des Hochwassers gefährdet ist. Die Anzahl der betroffenen Betriebe und die Höhe der Schäden wird derzeit von den Bundesländern festgestellt. Ansprechpartner vor Ort sind die Landwirtschaftsbehörden der Länder.
Kurzfristige Sicherung, Wiederaufbau und Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen:
An vielen Deichen sind durch das zum Teil extreme Hochwasser Deichbrüche, Durchweichungen oder sonstige Schäden entstanden. Ziel ist es, Hochwasserschutzanlagen so schnell wie möglich zumindest provisorisch zu sichern und wieder instand zu setzen, um Flussanwohner vor weiteren Gefahren durch Überschwemmungen zu schützen.
Liquiditätshilfeprogramm der Landwirtschaftlichen Rentenbank:
Das Ministerium setzt sich dafür ein, dass die Landwirtschaftliche Rentenbank vom Hochwasser betroffenen Betrieben Darlehen zu besonders günstigen Konditionen anbietet. Diese Liquiditätshilfen können sowohl zur Reparatur oder zum Ersatz hochwassergeschädigter Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verwendet werden, als auch zur Beschaffung von Betriebsmitteln oder kurzlebigen Wirtschaftsgütern.
Stundung von Beiträgen der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung:
Die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die landwirtschaftlichen Alters- und Krankenkassen können auf Antrag fällige Sozialversicherungsbeiträge stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die beitragspflichtigen Landwirte verbunden wäre. Sie sind vom Bundeslandwirtschaftsministerium gebeten worden, dieses Instrument sensibel unter Berücksichtigung der individuellen Bedingungen der betroffenen Betriebe einzusetzen.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium wird die Hilfsmaßnahmen mit den von Hochwasserschäden betroffenen Bundesländern eng abstimmen. Die Länder sind gefordert, die Schäden zu erheben sowie die Schadensregulierung und Abwicklung von Hilfsmaßnahmen vorzubereiten. Derzeit läuft eine Abfrage bei den Ländern, um das vorläufige Ausmaß der Schäden in der Land- und Forstwirtschaft zu ermitteln und die erforderlichen Hilfen möglichst zielsicher vornehmen zu können. Um die einzelnen Maßnahmen zu koordinieren, findet kommende Woche eine Sonderkonferenz der Staatssekretäre der Landwirtschaftsministerien von Bund und Ländern statt.