Hessen-CDU lehnt Verbandsklagerecht ab

Schwarz-Grüne Koalition ist beim Verbandsklagerecht gespalten.

In Hessen wird es bis auf weiteres kein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände geben. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) begrüßt die Haltung der CDU, die vergangene Woche im Hessischen Landtag dagegen gestimmt hat. Ein Verbandsklagerecht sei weder fachlich noch juristisch rechtzufertigen, so die ISN.

Obwohl SPD, Grüne und Linke ein Verbandsklagerecht begrüßen, bleibt die grüne Landwirtschaftsministerin Priska Hinz politisch korrekt: „Ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände ist nicht im Koalitionsvertrag vorgesehen – auch wenn ich es als Ministerin begrüßen würde”, zitiert die „Frankfurter Rundschau“ die Politikerin.

Das Verbandsklagerecht spricht Vereinen und Verbänden das Recht zu, nicht die Verletzung eigener Rechte einzuklagen, sondern die der Allgemeinheit. Es ist eine Form der sogenannten Popularklage, die in Deutschland nur in Ausnahmefällen zulässig ist – mit Ausnahme Bayerns. Denn laut der Verfassung des Freistaates kann jedermann eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einbringen.

In diesen Bundesländern gibt es bereits das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen:

  • Baden-Württemberg (seit 2015)
  • Bremen (seit 2007)
  • Hamburg (seit 2013)
  • Nordrhein-Westfalen (seit 2013)
  • Rheinland-Pfalz (seit 2014)
  • Saarland (seit 2013)
  • Schleswig-Holstein (seit 2014)

In Niedersachsen wurde im März 2016 ein Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht.

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