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Grundwasserschutz: Rote Gebiete laut Landwirtschaftsverband nicht verursachergerecht

Nachdem Bundesländer die Roten Gebiete neu ausgewiesen haben, fordert der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband, einzelne Betriebe zu bewerten, anstatt Gebiete pauschal auszuweisen.
  • Rote Gebiete wurden ausgeweitet
  • Landwirtschaftsverband kritisiert das grundsätzliche Vorgehen
  • Einzelbetriebliche Differenzierung
  • Rote Gebiete Teil der Düngeverordnung

Bundesländer, zum Beispiel Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, legten neue Karten mit den so genannten Roten Gebieten vor. In diesen ist laut Behörden das Grundwasser besonders nitratbelastet. Die Gebiete wurden ausgeweitet. Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) kritisiert das neue Ausweisungsverfahren.

Nordrhein-Westfalen: Fläche der Roten Gebiete verdreifacht

In Nordrhein-Westfalen etwa hat sich laut Verband der Umfang der als nitratbelastet geltenden Flächen innerhalb eines Jahres von 165.000 Hektar auf über 500.000 Hektar erhöht. Für WLV-Präsident Hubertus Beringmeier ein nicht nachvollziehbarer Vorgang, wie er betont: „Das Verfahren ist nicht verursachergerecht und berücksichtigt in keiner Weise die Bestrebungen vieler Betriebe, die seit Langem schon eine besonders gewässerschonende Wirtschaftsweise sicherstellen.“ Die Karte der roten Gebiete verfehle damit ihren eigentlichen Zweck, Verantwortliche für zu hohe Nitratbelastungen im Boden zu benennen, so Beringmeier. Er kritisiert vor allem die Messstellen, weil deren Anzahl aus Sicht des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes keine einzelbetriebliche Differenzierung hinsichtlich der Nitratsituation im Grundwasser leisten kann.

Verband fordert einzelbetriebliche Differenzierung

Eine zentrale Vorgabe der EU-Düngeverordnung sieht vor, dass in belasteten Gebieten der Düngebedarf um 20 Prozent reduziert werden muss. Dies kann nach Einschätzung des WLV zu erheblichen Ertrags- und Qualitätseinbußen führen. Der Verband fordert die Entscheidungsträger in Brüssel und Berlin auf, umgehend eine einzelbetriebliche Differenzierung in den Roten Gebieten vorzunehmen. Nur so böten sich betroffenen Betrieben Perspektiven und Anreize für Verbesserungen.

Foto: Albrecht Fietz/pixabay.com (Symbolbild)

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