Grundwasserschutz: Ministerien legen Plan vor
Der Europäische Gerichtshof hatte 2018 Deutschland wegen unzureichendem Grundwasserschutz verurteilt. Jetzt legte die Bundesrepublik einen Plan zur Behebung der Mängel vor.
Nachdem der Europäische Gerichtshof vergangenes Jahr Deutschland wegen unzureichendem Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen verurteilt hat, liegt jetzt vor, wie die Bundesrepublik beim Grundwasserschutz nachbessern will. Die Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt schickten entsprechende Vorschläge nach Brüssel.
Grundwasserschutz wurde schon einmal nachgebessert
Messstellen in ganz Deutschland zeigen, dass der Nitratgehalt im Grundwasser tatsächlich zu hoch ist. Bereits in den vergangenen Jahren wurden deshalb umfangreiche Anstrengungen unternommen, um die Situation zu verbessern. So hat die Bundesregierung im Jahr 2017 die Düngeverordnung verschärft, um den Grundwasserschutz zu verbessern. Die Änderungen, die damals vorgenommen worden sind, waren aus Sicht der Europäischen Kommission aber nicht ausreichend.
Die Maßnahmen können auf der Internetseite des Bundesumweltministeriums abgerufen werden.
Umsetzungsunterstützungen für die Landwirte
Die Maßnahmen sind für Landwirte einschneidend. Mit folgenden konkreten Maßnahmen können die Landwirte durch den Bund und die Länder dabei unterstützt werden, die Vorgaben zur Düngung zu bewältigen:
- Investitionsförderung
- Bundesprogramm Nährstoffe: die Prüfung der Ansäuerung von Gülle zur Reduzierung der Ammoniakemissionen, Modellvorhaben zur Aufbereitung von Gülle und Gärresten
- Entwicklung neuer präziser Techniken bei der Düngung, zum Beispiel Sensor- und Robotertechnik.
- Förderung des qualitativen Wachstums in der Tierhaltung
- Bessere Bestimmung und Abgrenzung der nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete
- Anspruchsvolle Wasserkooperationen
- Stärkere Beratung für eine bedarfsgerechte und an die Entwicklung der Tiere angepasste Fütterung.