Grundrente: Für Landwirte nur unter bestimmten Voraussetzungen
Die geplante Grundrente gilt im Normalfall nicht für Landwirte, Ausnahmen sind möglich.
Am 19. Februar wurde der Gesetzesentwurf für die Einführung der Grundrente verabschiedet. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) klar stellt, sieht dieser allerdings keine Anwendung für die Alterssicherung der Landwirte (AdL) vor. Demnach sollen nur Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von der Grundrente profitieren. Die Grundrente ist nicht für Landwirte, andere Selbständige sowie Beamte, Richter und Soldaten vorgesehen, welche nicht in der GRV versichert sind.
33 Jahre gesetzliche Rentenversicherung
Landwirte würden eine Grundrente nur erhalten können, wenn sie neben ihrer Versicherung in der AdL mindestens 33 Jahre sogenannte Grundrentenzeiten in der GRV zurückgelegt haben. Hierbei sollen laut Gesetzentwurf die Zeiten aus der AdL nicht berücksichtigt werden.
Grund dafür ist, dass die AdL als Alterssicherung für Selbständige in der Landwirtschaft, deren Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen eine besondere Sicherung darstellt. Diese wird im Gegensatz zur GRV nur zum Teil über Beiträge finanziert. Der Einheitsbeitrag in der AdL ist einkommensunabhängig. Einkommensschwächere Versicherte können zudem einen Beitragszuschuss erhalten. Jeder Monatsbeitrag hat – unabhängig von möglichen Beitragszuschüssen – in der AdL bei der Rentenberechnung die gleiche Wertigkeit.
GRV abhängig vom Arbeitsentgelt
In der GRV hingegen richtet sich der Beitrag grundsätzlich nach der Höhe des erzielten Arbeitsentgelts. Das heißt, je mehr aufgrund des Verdienstes an Beiträgen gezahlt wird, desto höher fällt die spätere Rente aus. Die Renten derjenigen Arbeitnehmer, die mindestens 33 Jahre Pflichtbeitragszeiten in der GRV vorweisen, aber nur eine geringe Rente erhalten, sollen ab dem Jahr 2021 durch die Grundrente erhöht werden.
Ausnahmen für Grundrente
Wie BR24 unter Berufung auf das bayerische Arbeitsministerium schreibt, können Nebenerwerbslandwirte mit genug gesetzlichen Beitragsjahren Grundrente bekommen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Landwirt die Befreiung aus der AdL beantragt und sich über die gesetzliche Rentenkasse pflichtversichert. Nebenerwerbslandwirte, welche die Vorgaben der landwirtschaftlichen Alterskasse nicht erfüllen, weil sie zum Beispiel einen zu geringen Viehbestand haben, sind ohnehin nicht AdL-versichert. Auch sie können Grundrente bekommen.
Die Bauernverbände fordern, die landwirtschaftliche Alterssicherung im System der Grundrente zu berücksichtigen.