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Grünen-Politikerin sieht Stalleinbrüche positiv

Der MDR recherchierte die Zunahme von Tierrechts-Aktivitäten. Die tierschutz- und verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen verteidigt das Vorgehen der Aktivisten.

Das MDR-Magazin „MDR-Exakt“ hat recherchiert, dass Landwirte immer häufiger zum Ziel von Tierrechts-Aktivisten werden. Die Ergebnisse wurden am Mittwoch ausgestrahlt. Alleine in Thüringen seien in den vergangenen drei Jahren mindestens zehn Fälle bekannt geworden, deutschlandweit seien es mindestens 51, so der MDR. „Die Aktivisten dokumentieren bei ihren illegalen Aktionen auch immer wieder Tierschutzverstöße und organisieren sogenannte Befreiungen. Gesetzesverstöße, wie Hausfriedensbruch oder Diebstahl, würden die Aktivisten dabei in Kauf nehmen, heißt es in einer Pressemitteilung des MDR.

Die tierschutz- und verbraucherpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Nicole Maisch, gewinnt den Aktionen der Tierrechts-Aktivisten etwas Positives ab. Zu „MDR-Exakt“ sagte sie:  „Wenn Tierrechtsaktivisten in Betriebe einsteigen, verstößt das gegen Gesetze. Doch häufig sind es gerade die Bilder dieser Aktivisten, die Gesellschaft und Politik aufrütteln, indem sie Missstände aufdecken und öffentlich machen.“. Es gebe Landkreise, in denen Betriebe nur alle zwölf Jahre kontrolliert würden, da es viel zu wenige Amtstierärzte gebe, so die Politikerin.

Jurist: Ausschließlich Behörden zuständig

Dr. Joachim Renzikowski, Professor für Strafrecht an der Uni Halle, sieht allerdings keine Rechtsgrundlage für die „Stallbegehungen“ der Tierrechtsaktivisten. In einem Interview mit gruuna.com sagte er: „Ein Selbsthilferecht zur Aufdeckung von Tierquälerei kennt das deutsche Recht nicht, zumal hier der vom Recht vorgesehene Weg die Strafanzeige bei den Polizeibehörden ist.“. Der Paragraph 34 im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) erlaube lediglich die Begehung einer Straftat zur Abwendung gegenwärtiger Gefahr für ein höherwertiges Rechtsgut, so Renzikowski. Der Jurist fährt fort: „Des Weiteren bestehen zwei zusätzliche Probleme beim Vorgehen der Tierrechtsaktivisten: Das Gesetz erfasst grundsätzlich nur die Abwehr von Gefahren für Leib, Leben und Freiheit, nicht aber von Rechtsgütern der Allgemeinheit. Da unsere Rechtsordnung Tieren keine eigenständigen Rechte zuschreibt, kann der Tierschutz nur mit dem Schutz von Allgemeinrechtsgütern begründet werden. Für diesen sind aber ausschließlich die Behörden zuständig.“.

Aktivisten könnten Keime einschleppen

Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter (IGS) in Thüringen hat die andauernden Aktionen kritisiert. „Es ist auf jeden Fall Rufschädigung. Heimlich installierte Kameras verletzen das Persönlichkeitsrecht von Mitarbeitern, die illegal aufgenommen werden. Das geht gar nicht.“, sagte Dr. Britta Becke vom IGS zu „MDR-Exakt“. Die Aktivisten würden auch manipulative Bilder verwenden und Tatsachen verdrehen. „Unsere größte Sorge ist, dass solche sogenannten Aktivisten Keime einschleppen. Zum Beispiel von anderen Anlagen. Das kann im Ernstfall zu finanziellen Einbußen führen.”, so Becke.

Die IGS will als Reaktion auf die ungebetenen Stallbesuche in Zukunft transparenter für den Verbraucher sein und die Anlagen öfter für Besucher öffnen.

Der MDR-Beitrag kann in der Mediathek des Senders abgerufen werden.

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