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Greenpeace und die „verfassungswidrige“ Schweinezucht

Greenpeace sieht die Schweinemast als „Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und verfassungswidrig“ an. Der Deutsche Bauernverband weist die Vorwürfe zurück.

Greenpeace hatte die Hamburger Anwälte Davina Bruhn und Urlich Wollenleit – beide arbeiten auch für PETA – mit einem Rechtsgutachten zur Schweinemast beauftragt. Das Ergebnis des Gutachtens: Die Schweinemast in Deutschland verstoße gegen das Tierschutzgesetz und sei verfassungswidrig. Randnotiz: Die Rechtsanwaltskanzlei Günther, der die Anwältin und der Anwalt angehören, arbeitet eigenen Angaben zufolge auch für Landwirte und nennen als Referenz das grüne schleswig-holsteinische Landwirtschaftsministerium.

Im Rechtsgutachten wird zum Beispiel angezweifelt, dass das im Grundgesetz festgehaltene Staatsziel Tierschutz (Art. 20a GG) eingehalten wird. „Das Bundeslandwirtschaftsministerium muss die Haltungsvorschriften dringend verschärfen und das Leiden in den Ställen beenden“, sagt Greenpeace-Agrarexpertin Stephanie Töwe. Die Haltung müsse den Bedürfnissen der Tiere angepasst werden – nicht die Tiere den Haltungsbedingungen. Greenpeace fordert, dass „jeder Halter laut Tierschutzgesetz dafür sorgen muss, dass die Tiere sich artgemäß bewegen können und nicht leiden müssen und zum Teil blutige Verletzungen haben und verhaltensgestört sind”. Als Beweis nennt Greenpeace unter anderem „umfangreiches Bildmaterial aus deutschen Tierställen von Schweinen, die zentimetertief in ihrem eigenen Kot stehen“.

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt wirft Greenpeace „Widerstand“ gegen grundsätzliche Verbesserungen vor. „Die Schaffung freiwilliger Tierwohl-Initiativen entbindet den Verordnungsgeber nicht von seiner Verpflichtung, die Haltungsvorgaben – und zwar verbindlich – zu verschärfen.“, so Davina Bruhn. Solange die Verordnung materiell-rechtliche Vorschriften des Tierschutzrechts missachte, liege hierin nicht nur ein Verstoß gegen Bundesrecht, sondern auch gegen Art. 20a GG.“, sagt Anwältin Dr. Davina Bruhn.

Als aus ihrer Sicht Positivbeispiele nennt die Anwältin Schweden, die Schweiz und Österreich: Dort fordere der Staat deutlich bessere Ausstattungen der Stallanlagen bei Tageslicht, Stallaufteilung, Spiel- und Wühlmaterial, Bodenbeschaffung und Kühlungsmöglichkeiten.

DBV: Schweinehaltung ist gesetzeskonform

Der Deutsche Bauernverband (DBV) reagiert auf das Rechtsgutachten mit Unverständnis. Es sei nicht nachvollziehbar, so der Verband. „Nach dem bisher bekannt gewordenen Inhalt scheinen die juristischen Aussagen wenig belastbar zu sein. Die deutsche Schweinehaltung ist das Ergebnis einer Güterabwägung zwischen Verbraucherschutz, Tierwohl, Tiergesundheit, Arbeitsschutz, Emissionsschutz sowie der Ökonomie“, betont der DBV nach seiner ersten Bewertung. Die Schweinehaltung unterliege einem dichten Gesetzes- und Regelungsgefüge sowie einem engmaschigen Kontrollsystem durch die zuständigen Veterinärbehörden und durch Eigenkontrollen der Wirtschaft.

Der Bauernverband weist darauf hin, dass die Tierhaltungsverfahren ständig nach aktuellen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis weiterentwickelt werden. Das erfolge mit ständiger Begleitung von Wissenschaft, Beratern und Veterinären auf Basis der sich ebenfalls weiterentwickelnden gesetzlichen Regelungen. Gerade in der jüngsten Vergangenheit habe die Branche darüber hinaus eigenständig über die breit angelegte Initiative Tierwohl nochmals weitere Impulse gegeben, verdeutlicht der Bauernverband in seiner Stellungnahme.

Der DBV mahnt, dass die von Greenpeace vorgeschlagene Normenkontrollklage die laufenden und kommenden Anstrengungen für eine Weiterentwicklung in der Tierhaltung durchkreuzen würde. Ein solches Vorgehen sei unverantwortlich und lege den Schluss nahe, dass es Greenpeace weniger um die Verbesserung als vielmehr um die Abschaffung der Tierhaltung und Verlagerung ins Ausland zu gehen scheine, so der DBV.

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