Greening: Steinmauern besonders förderungswürdig
Das Rätselraten um das naheschon zu einer Art „Unwort“ der letzten Jahre mutierte Greening scheint dem Ende zuzugehen. Die Europäische Kommission hat die Vorschläge der Mitgliedsstaaten für Detailregelungen zur EU-Agrarreform angenommen. Demnach soll es den Ländern überlassen bleiben, welche Kulturen auf Vorrangflächen angebaut werden dürfen. Die Entscheidung über die Anbauweise mit oder ohne Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger soll national entschieden werden.
Jetzt kommt das „Aber“. Die Länder müssen nachweisen, dass der Anbau die Artenvielfalt erhöht. Abschläge werden beispielsweise beim Anbau von Stickstofffixierern gemacht. Dabei soll ein Hektar nur als 0,3 Hektar ökologische Fläche gewertet werden, genauso wie beim Anbau von Zwischenfrüchten. Dafür soll die Fläche einer Hecke oder eines Grabens doppelt gerechnet werden. Freistehende Bäume, Baumgruppen, Ackerrandstreifen oder Teiche fließen eineinhalbmal in den vorgeschriebenen Anteil von fünf Prozent der Ackerfläche ein. Brachen und Terrassen beispielsweise werden eins zu eins bewertet.
Die von der Europäischen Union vorgegeben Richtlinien dürfen von den Mitgliedsstaaten auch verschärft werden. Dabei empfiehlt die EU, Brachland und etwa traditionelle Steinmauern besonders zu fördern.
Auch das „Strafausmaß“ steht schon fest. Wenn ein Landwirt drei Jahre hintereinander auch nur einen Teil der Auflagen nicht einhält, wird ein Teil der Prämie gestrichen, ab dem vierten Jahr soll die ganze Förderung gestrichen werden. Ab 2017 soll bei „schwergewichtigen“ Fällen sogar eine Strafzahlung fällig sein.
Anspruch auf die Greeningprämie haben alle „aktiven Landwirte“, egal ob natürliche oder juristische Personen. Ob etwa Flughäfen, Sportflächen oder Eisenbahnstrecken ebenfalls gefördert werden, dürfen die Mitgliedsstaaten anhand von Einzelfallprüfungen selbst entscheiden.