Greening: Diskussion um Doppelförderung
Dass die Greening-Vorschriften im Rahmen der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik ab 2015 gelten werden, ist fix. Doch die Europäische Kommission ist mit den EU-Mitgliedsstaaten, die naturgemäß die unterschiedlichsten Interessen verfolgen, immer noch am Diskutieren, Debattieren und Verhandeln. Fast täglich stellen sich neue Fragen. Die Ver- und Gebote lassen viele deutsche Landwirte um ihre wirtschaftlichen Möglichkeiten bangen. Ein entscheidender Punkt in der Diskussion ist, dass die Verpflichtungen mit freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen kombinierbar sind. Allerdings stellt sich dann das Problem der Doppelförderung.
Zuckerbrot und Peitsche
Sowohl auf Brachflächen als auch auf Feldrändern und Puffer- sowie Waldrandstreifen ist keine landwirtschaftliche Produktion erlaubt, sofern diese als ökologische Vorrangfläche angerechnet werden soll. An Waldrändern dürfen die einzelnen Staaten aber eine Schnitt- oder Weidenutzung zulassen. Die EU wäre nicht die EU, wenn nicht gleichzeitig mit den Freiräumen gleich der Zeigefinger hinterher kommen würde. Der spezielle Anbau von Kulturpflanzen dürfe hier nämlich keineswegs stattfinden, sondern nur ein Aufwuchs, der aus einer Begrünung stammt, heißt es aus Brüssel.
Der niedersächsische Bauernverband Landvolk hatte vergangene Woche die Frage in den Raum gestellt, ob eine Kombination mit Blühstreifenprogrammen ausscheidet und ob nach den Vorgaben der Programme bestimmte Kulturpflanzen angebaut werden müssen, wenn die Beweidung einer Vorrangfläche zugelassen und auch praktiziert wird. Der Verband schob heute in einer Pressemitteilung die „frohe Kunde“ nach, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium die Frage mit der Europäischen Kommission geklärt habe. Also: Saatgutmischungen der Blühstreifenprogramme, die außer Wild- auch Kulturpflanzen enthalten, sind bei Aussaat auf Puffer- und Waldrandstreifen unproblematisch, sofern die Bedingung eingehalten wird, dass der Aufwuchs nicht genutzt wird. Aha!
Zum Thema „Vielfältigkeit“ sind genau 168 Kulturen aufgeführt, darunter viele Arten, die auch Bestandteil eines Grünstreifens sein können. Die Tatsache, dass ein Blühstreifen keine eigenständige Kultur sein kann, wird umgangen, indem Brachflächen als Blühstreifen- oder Flächen für Programme der 2. Säule verwendet werden. So werden diese zur eigenständigen Kultur.