Recht & Steuer

Greening: Die unendliche Geschichte

Die Diskussionen rund ums sogenannte Greening geht in die nächste Runde. Der Deutsche Bauernverband (DBV) wirft der EU-Kommission vor, die politische Einigung zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) zu unterlaufen und insbesondere das Greening in Wirklichkeit als Flächenstillegung ausgestalten zu wollen.

Auch das Europäische Parlament und den Agrarministerrat sieht der DBV in der Verantwortung, gegen den Entwurf der EU-Kommission zur Direktzahlungsverordnung Einspruch zu erheben.

„Auf nationaler Ebene fordern wir Bund und Länder dazu auf, den deutschen Landwirten eine möglichst breite Palette von Umsetzungsoptionen beim Greening zugänglich zu machen. Das beinhaltet sowohl die Auswahl von Kulturarten wie Zwischenfrüchten und Eiweißpflanzen als auch die Anrechnung von Landschaftselementen auf Flächen, die an die Ackerflächen angrenzen“, heißt es aus dem Verbandspräsidium. Mit den Landschaftselementen sind zum Beispiel Hecken und Wasserläufe gemeint.

Hinter dem Begriff „Greening“ steckt das Vorhaben der EU, Landwirte zu verpflichten, mindestens 5 Prozent ihrer Fläche ökologisch zu betreiben – also: kein Bio, kein Geld.

Mehr Papierkram droht
Der Bauernverband kritisiert auch, dass Landwirte mit unnötiger Bürokratie belastet werden sollen. Um Agrarzahlungen zu erhalten, muss man, wenn es nach der EU geht, künftig seinen Status als „aktiver Landwirt“ nachweisen. „Aktiver Landwirt“ ist jemand, dessen Direktzahlungen, die er bekommt, mindestens 5 Prozent des Einkommens ausmacht. Nachzuweisen wäre dies zum Beispiel mit der Einkommenssteuererklärung.

„Dafür habe ich überhaupt kein Verständnis“, äußerte sich auch der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes, Walter Heidl. Für Betriebe mit Einkommenskombinationen wie „Urlaub am Bauernhof“-Betriebe, Direktvermarkter oder Pferdepensionen würde dies einen erheblichen Mehraufwand bedeuten, so der bayerische Präsident erbost über den europäischen Amtsschimmel.

Auch die bestehende Form des Junglandwirte-Zuschlags als Existenzgründungsbeihilfe ist mit der GAP-Reform gefährdet.

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