Fotos: Zerbor/Adobe Stock, Mediteraneo/Adobe Stock (Symbolbild)
NeuesteRecht & SteuerTierhaltung

Gesetzesänderungen 2024: Diese Neuerungen treten in Kraft – Teil 1 Tierhaltung

Wie jedes Jahr müssen sich Bürger mit Gesetzesänderungen auseinandersetzen, so auch Landwirte. Die wichtigsten Neuerungen für landwirtschaftliche Betriebe hat der Deutsche Bauernverband (DBV) veröffentlicht.
  • Änderungen bei der GAP-Förderung
  • Fristende zum Betriebs- und Umbaukonzept in der Sauenhaltung
  • Geschlechtsbestimmung im Ei bis zum 13. Tag
  • Verbot der Betonspalten für Kälber
  • Zusatzmodul QS-Sojaplus
  • Gesetzesänderung im Tierarzneimittelgesetz

2024, zu Jahresbeginn oder später, treten einige Gesetzesänderungen in Kraft, die Landwirte betreffen. Novellen und neue Gesetze, mit denen Tierhalter konfrontiert sind, haben wir hier zusammengefasst.

Änderungen bei der GAP-Förderung

Die Novelle der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) betrifft alle Landwirte. Ende November genehmigte die EU-Kommission den 1. Änderungsantrag Deutschlands zum GAP-Strategieplan 2023 bis 2027. Die neue Version der nationalen Umsetzung enthält 147 Neuerungen. Diese können online auf der Internetseite des Bundeslandwirtschaftsministeriums als PDF abgerufen werden. Die ab dem GAP-Antragsjahr 2024 wirksamen Änderungen beinhalten neben redaktionellen und technischen Korrekturen auch punktuelle Nachbesserungen bei einzelnen Fördermaßnahmen. Dies betrifft in der 1. Säule bundesweit im Wesentlichen die Ökoregelungen und in der 2. Säule je nach Bundesland teils verschiedene Fördermöglichkeiten in den Länderprogrammen. Einen Überblick hierzu gibt es auf der Internetseite des DBV.

Fristende zum Betriebs- und Umbaukonzept in der Sauenhaltung

Bis zum 9. Februar 2024 müssen Sauen haltende Betriebe für Altbauten eine Erklärung zur Zukunft der Sauenhaltung für den Betrieb beim zuständigen Veterinäramt abgeben. Nur so können sie die Übergangsfrist für die Haltung von Sauen im Deckzentrum nutzen. Aus der Meldung muss eindeutig hervorgehen, ob der Betrieb weitergeführt werden soll und mit welchem Umbaukonzept die Umstellung der vorhandenen Haltungseinrichtungen im Deckzentrum gewährleistet werden soll. In zwei Jahren muss der Nachweis über einen entsprechend gestellten Bauantrag erfolgen, soweit erforderlich. Wird für den Betrieb kein Konzept vorgelegt, gilt das als Ausstieg aus der Sauenhaltung bis zum 9. Februar 2026.

Geschlechtsbestimmung im Ei bis zum 13. Tag

Am 1. Januar 2024 trat die Änderung im Verbot des Kükentötens in Kraft. Gemäß dieser Änderung sind Eingriffe zur Geschlechtsbestimmung im Ei und ein möglicher Abbruch des Brütens nun erst ab dem 13. Bebrütungstag untersagt. Die vorherige Regelung schloss derartige Eingriffe bis zum siebten Tag aus. 

Verbot der Betonspalten für Kälber

Ab dem 9. Februar 2024 müssen Kälber im Alter von 15 Tagen bis zum vollendeten sechsten Lebensmonat einen trockenen und weichen oder elastisch verformbaren Liegebereich bekommen. Diese Klarstellung der Liegeflächenanforderung durch die Bezeichnung „bequem“ fehlte bisher und wird über die Ausführungshinweise genauer definiert. 

Zusatzmodul QS-Sojaplus

Seit 1. Januar 2024 stammt jedes QS-zertifizierte Futter aus zertifizierter landwirtschaftlicher Primärproduktion. Das Zertifikat stellt sicher, dass die sojahaltigen Futterkomponenten nachhaltig und entwaldungsfrei angebaut wurden. Das QS-Prüfzeichen steht somit nicht nur für Lebensmittelsicherheit, sondern auch für eine nachhaltigere Eiweißpflanzenstrategie. 

Gesetzesänderung im Tierarzneimittelgesetz

Ab 2024 tritt die Novelle des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) in Kraft. Vor allem bringt diese Änderungen in der Berechnungsbasis für Kennzahlen und Therapiehäufigkeiten mit sich. Die Erstellung und Vorlage eines Maßnahmenplans bei Überschreitung der Kennzahl 2 wird demnach für alle mitteilungspflichtigen Nutzungsarten ab dem 1. April 2024 fällig. Dies erfolgt nach einem Abgleich der Therapiehäufigkeiten des Erfassungshalbjahrs 2023/II mit den bis zum 15. Februar 2024 veröffentlichten Kennzahlen. Damit werden auf europäischer Ebene Daten über den Absatz von Antibiotika erhoben. Der Beginn der Meldungen an die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) ist gestaffelt. Die Daten für Rinder, Schweine, Hühner und Truthühner müssen ab 2024 gemeldet werden. Für weitere Nutztiere, wie Enten, Gänse, Schafe, Ziegen, Fische, Pferde und Kaninchen gilt die Pflicht ab 2027.

Am Samstag, 13. Januar, lesen Sie den zweiten Teil der Gesetzesänderungen: Sozialrecht und Erneuerbare Energien.

Fotos: Zerbor/Adobe Stock, Mediteraneo/Adobe Stock (Symbolbild)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner