Pflanzenbau

Gentechnikgesetz zu kompliziert

Der Bauernverband befürchtet einen deutschen „Flickenteppich“ und dass die Debatte erst recht weitergeht.

Das Bundeskabinett hat eine Neuregelung, nach der EU-weit zugelassene gentechnisch veränderte Pflanzen unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland verboten oder beschränkt werden können. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sieht in der Opt-out-Regelung einen „guten und rechtssicheren“ Kompromiss. Das komplizierte Verfahren gibt einzelnen Bundesländern die Möglichkeit zum Verbot des Anbaus gentechnisch veränderter Organismen.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) befürchtet, dass durch die Regelung in Deutschland ein Flickenteppich beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen entsteht. Dieses Szenario sei weder für die „ohne Gentechnik“-Produktionskette noch für diejenigen sinnvoll und praktikabel, die „mit Gentechnik“ arbeiten, so der DBV. Abgesehen davon sei eines der Grundprinzipien des gemeinsamen EU-Binnenmarktes infrage gestellt. Im EU-Binnenmarkt müssten nach Einschätzung des Bauernverbands alle Marktteilnehmer unter den gleichen Voraussetzungen wirtschaften können.

Nur eine einheitliche bundesweite Regelung gewährleiste die nötige Rechtssicherheit, warnt der DBV. Auch die gesellschaftliche Debatte rund um gentechnisch veränderte Organismen dürfe man nicht ignorieren. Durch die unterschiedliche Anwendung der „Opt-out-Regelung“ bestehe die Gefahr, dass der gesellschaftliche Diskurs um die Technologie unnötig stark polarisiert werde.

Die Möglichkeit, in Deutschland mit gentechnisch veränderten Organismen forschen zu können, begrüßt der Verband. Doch aufgrund der politisch und gesellschaftlich geführten Debatte sei unverkennbar, dass Freisetzungsforschung in Deutschland nicht stattfindet.

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