Genstreit wird heftiger: Bundesministerium korrigiert grüne Minister
BMEL wirft grünen Agrarministern Irreführung und Verantwortungslosigkeit vor.
Nachdem die grünen Agrarminister aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ihre Forderung nach einem bundesweiten Anbauverbot von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) nocheinmal bekräftigt hatten, ließ Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) durch einen Sprecher erneut seine EU-konforme Haltung wissen.
Die Äußerungen der grünen Landwirtschaftsminister seien irreführend und würden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Europäischen Rechts verkennen, heißt es aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL). Bundesminister Schmidt habe seinen Entwurf für eine bundesgesetzliche Regelung zum Anbauverbot von grüner Gentechnik bereits erweitert. Das heißt, dass die Bundesländer ohnehin ein Anbauverbot aussprechen können. Allerdings müssen sie den Grund auch nachvollziehbar darlegen. So sei die Vorstellung, man könne im Verbotsverfahren einfach so zum Beispiel Umweltgründe verwenden, welche die europäischen Behörden bereits vorher geprüft hatten, abenteuerlich. Die „scharfe Kante“, die mit markigen Sprüchen gefordert werde, ist das oberflächliche Gegenstück zum rechtlich wetterfesten Tragwerk des Gesetzentwurfes von Bundesminister Schmidt, so der BMEL-Sprecher weiter.
Wollen sich Grüne aus Verantwortung ziehen?
Die Entscheidung über konkrete Verbote könne nicht im Gesetz selbst getroffen werden. Dies müsse nach der EU-Richtlinie bezogen auf jeden einzelnen Zulassungsantrag geschehen. Es entstehe der Eindruck, die Grünen wollten sich selbst und die Bundesländer aus der Verantwortung ziehen, so der BMEL-Sprecher. Indem sie den Bundesländern die Möglichkeit entziehen wollen, ebenfalls Verbote aussprechen zu können, verringern sie die Möglichkeiten für ein zügiges und wirksames Anbauverbot von Gentechnik in Deutschland.