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Geflügelpest breitet sich aus: Wird die Entschädigung für Betriebe erhöht?

Die Geflügelpest hat inzwischen viele deutsche Bundesländer erreicht. Um betroffene Betriebe besser abzusichern, hat das Bundeslandwirtschaftsministerium bei der EU die Erhöhung der Entschädigungen beantragt.
  • Ausbreitung der Geflügelpest
  • Übertragung durch Kraniche
  • Anhebungen der Entschädigungen

Die hochansteckende aviäre Influenza, allgemein als „Geflügelpest“ bezeichnet, breitet sich weiter in Deutschland aus. Laut Friedrich‑Loeffler‑Institut (FLI) wurden seit Anfang September Ausbrüche in über 30 Beständen bestätigt. Betroffen sind sowohl private Kleinhaltungen als auch gewerbliche Mast-, Zucht- und Legehennenbetriebe – Hühner, Enten, Gänse und Puten. Hunderttausende Tiere mussten bereits gekeult werden. Besonders betroffen sind Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Thüringen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg.

Kraniche übertragen Geflügelpest

Kraniche gelten als wichtige Überträger der Geflügelpest. Auf ihren weiten Zugrouten zwischen Nordeuropa und Südwesteuropa rasten sie in großen Gruppen an Feuchtgebieten, wo das Virus leicht über Kot oder Wasser weitergegeben wird. Infizierte Tiere können das Virus über hunderte Kilometer tragen und so neue Regionen erreichen. Besonders kritisch ist der Kontakt zu landwirtschaftlichen Flächen in Geflügelregionen.

EU-Kommission entscheidet über Erhöhung von Entschädigungen

Derzeit bekommen betroffene Betriebe 50 Euro pro gekeultem Tier. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat bei der EU-Kommission eine deutliche Anhebung der Entschädigungsobergrenze beantragt. Die Entschädigungszahlungen sollen auf bis zu 110 Euro hochgesetzt werden. Zudem sollen weitere Schutzmaßnahmen wie Stallpflicht und Impfstrategien geprüft werden. Ziel ist es, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und wirtschaftliche Schäden für die Geflügelwirtschaft zu begrenzen.

Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) begrüßt die Entscheidung, die Entschädigungsregelungen der Tierseuchenkasse für die Geflügelhaltung anzupassen. „Damit reagiert die Politik auf die wachsenden Herausforderungen durch die Ausbreitung der Vogelgrippe und die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken für die Betriebe“, sagte ZDG-Präsident Hans-Peter Goldnick.

Diese Neuregelung würde sicherstellen, dass die finanziellen Folgen eines Vogelgrippe-Ausbruchs nicht allein von den Geflügelhaltern getragen werden müssen. Goldnick betont, dass künftig im Seuchenfall nicht nur die Kosten für angeordnete Maßnahmen wie Tötung und Entsorgung übernommen werden, sondern auch der tatsächliche Marktwert der Tiere berücksichtigt wird.

Foto: Mario Hoesel – stock.adobe.com

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