ForstRecht & SteuerUmwelt

Gartenabfälle bitte nicht in den Wald

Waldbesitzer sehen sich immer wieder mit illegal entsorgtem Gartenmüll in ihren Wäldern konfrontiert. Das Land Brandenburg wendet sich nun an die Gartenfreunde und greift jetzt mit einer Kampagne durch.

Die brandenburgischen Oberförstereien bringen das Thema gemeinsam mit den für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden auf den Tisch und wollen mit einer Kampagne, die vorige Woche mit einem Aktionstag begann, sensibilisieren, vielleicht mit ein bisschen „Zeigefinger“. Brandenburgs Agrarstaatssekretärin Kathrin Schneider machte mit der Richtigstellung eines weit verbreiteten Irrtums den Auftakt: „Ein zentrales Anliegen dieses Aktionstages ist, auf die umweltfreundlichen Alternativen der Grünabfallentsorgung bei den Abfallbehörden aufmerksam zu machen. Leider landen pflanzliche Gartenabfälle allzu häufig im Wald. Etliche Gartenbesitzer meinen, der Natur damit etwas Gutes zu tun – für den Wald ein folgenschwerer Irrtum.“

Durch die Verrottung von Gartenabfällen werde die Nährstoffzusammensetzung empfindlich gestört. Wo Grünabfälle entsorgt wurden, sehe man nach kurzer Zeit oft nur noch Brennnesseln – ein Beleg für eine massive Nährstoffanreicherung, so Schneider. Insbesondere gelange durch die Abfälle Nitrat in den Waldboden, werden Gartenbesitzer im Rahmen der Aktion aufgeklärt. Das Salz könne von den Waldpflanzen in dieser Menge nicht aufgenommen werden, gelange dadurch in das Grundwasser und schädige somit das Trinkwasser.

Gärung schädigt Organismen
Mit geschädigtem Trinkwasser tun sich die „Abfall-Piraten“ wohl selber nichts Gutes. Was aber für die Waldbesitzer und das ganze Ökosystem katastrophal enden kann, sind die Schimmel-, Gärungs- und Fäulnisprozesse, zu denen abgeschnittener Rasenschnitt führt. Der natürliche Nährstoffkreislauf wird so empfindlich gestört. Durch die Gärung unter Luftabschluss kann es zu Selbstentzündung und letztendlich zu Waldbränden kommen. Zweige von Strauch- und Baumschnitten fördern Pilzkrankheiten, Zwiebeln und Wurzeln verdrängen die heimische Flora und tragen so zum Artenwandel bei.

Kein Kavaliersdelikt
Die wilde Ablagerung von Grünschnitt wird von den Behörden als illegale Abfallentsorgung gewertet. Wer erwischt wird, muss sogar mit empfindlichen Strafen rechnen. Das Brandenburger Umweltministerium als oberste Abfallwirtschaftsbehörde weist in der Kampagne ebenfalls darauf hin, dass Grünschnitte, wie Hausabfall auch, ausschließlich den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen zu überlassen sind.

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